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Foto: Steffi Loos/dapd

Die Sache mit der Hypo Alpe Adria ist diese Woche wieder einmal mächtig hochgekocht. Der gelernte (und geplagte) Österreicher kann das dieser Causa zugehörige Vokabular längst schon in- und auswendig: Deckungslücke, Milliardenloch, Prozesslawine, Abbaueinheit, Zahlungsausfall. Und natürlich das schöne Wort Haftung.

Kluges etymologisches Wörterbuch verrät uns, was es mit dem haften auf sich hat: Hängen bleiben und festhalten hieß dieses Zeitwort zunächst in einem ganz handfesten Sinn, ehe es dann auch auf das Recht übertragen wurde, und zwar in der Bedeutung für etwas einstehen ("an der umstrittenen Sache hängen bleiben"). Jeder, der nicht gerade geistesgestört ist oder Jörg Haider heißt, achtet darauf, tunlichst nur beschränkt oder gar nicht haften zu müssen. Die Wirte teilen mit, dass sie für Garderobe keine Haftung übernehmen, die Baufirmen schieben die Haftung für Kinder an die Eltern weiter.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) erlauben es, im Konkursfall nur mit einer limitierten Summe für Schulden einstehen zu müssen. Das Gegenteil einer solchen ist das Bundesland mit unbeschränkter Haftung (Abkürzungsvorschlag: "BuH"). Wer jede Bodenhaftung verliert und völlig abgehoben agiert, dem ist es auch egal, wenn er mit dem Fünffachen der jährlichen Wirtschaftsleistung "seines" Bundeslandes haftet. Ganz nahe an der Haftung dran sind Wörter wie verhaften oder Haft. Die Staatsbürger warten schon gespannt darauf, ob das die Gerichte in der Sache Hypo auch so sehen werden. (win, DER STANDARD, 7.3.2015)