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Mit Moratorium und Gläubigerbeteiligung will die Republik das Rettungsseil für die einstige Hypo kappen.

Foto: Reuters/Bader

In den nächsten Tagen wird es spannend. Am 6. März läuft eine Anleihe der Hypo-Nachfolgegesellschaft Heta mit einem Volumen von 450 Millionen Euro aus. Anstatt ihr Investment zurückzubekommen, werden die Gläubiger nun von der Finanzmarktaufsicht auf ein für 15 Monate anberaumtes Moratorium verwiesen. Im Edikt der FMA heißt es unter dem Punkt Rechtsmittelbelehrung, die betroffenen Anleiheninhaber könnten binnen dreier Monate "Vorstellung an die FMA erheben".

Dass nur die Behörde belangt wird, darf aber bezweifelt werden. Vielmehr gehen viele Beobachter davon aus, dass es zu einem umfassenden Klagsreigen kommen dürfte. Bisher waren die Investoren ja durch die Landeshaftungen abgesichert. Die Regierung erklärt das Kärntner Fangnetz zwar nach wie vor für aufrecht, allerdings: Da es sich um keine Insolvenz, sondern um eine Stundung der Forderungen handle, würde die Ausfallsbürgschaft nicht schlagend.

Entscheiden werden das wohl die Gerichte, besser gesagt: die Höchstgerichte. Die Regierung muss dabei mit juristischem Gegenwind aus dem Ausland rechnen, denn in einigen Anleihenprospekten wurden Deutschland oder die Schweiz als Gerichtsstand fixiert. Ein deutsches Gericht würde dann zwar österreichisches Recht anzuwenden haben, könnte bei dieser Gelegenheit allerdings gleich die Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie in Zweifel ziehen. Experten wenden beispielsweise ein, dass in dem europäischen Regelwerk nur von Banken, nicht aber von Abbaueinheiten die Rede ist. Die österreichische Umsetzung werde daher auf Europarechts- und Verfassungskonformität zu prüfen sein, hat eine große Wiener Sozietät ihre Mandanten am Dienstag informiert.

Knifflige Fragen

Zweiter Anknüpfungspunkt: Laut EU-Richtlinie dürfen Gläubiger nicht schlechter gestellt werden als im Falle einer Insolvenz. Ob Österreich diesem Aspekt mit dem neuen Gesetz (Basag) Rechnung trägt, wird erst zu klären sein. Zudem gibt es Stimmen, wonach behaftete Forderungen überhaupt nicht für Schuldenschnitt oder Umwandlung in eine Beteiligung (Bail-in) herangezogen werden dürfen.

Die Rechtsfragen sind umso bedeutender, als sich zunehmend aggressive Hedgefonds unter die Gläubiger mischen. Es handelt sich dabei um Investoren, die auf Rechtsstreitigkeiten rund um Schuldenschnitte spezialisiert sind. Berühmt-berüchtigt wurden sie rund um die Insolvenz Argentiniens. Die Hedgefonds lassen sich ungern auf Vergleiche ein, ziehen alle juristischen Register im In- und Ausland. Auch andere Gläubiger dürften sich an die Gerichte wenden. Rechtsanwaltskanzleien und Investoren bereiten nach Standard-Informationen Klagen vor. Detail am Rande: Auch die vom Total-Schuldenschnitt im Juni erfassten Nachranganleihen sind vom Moratorium betroffen. Die Regierung sorgt vor, sollte sie im Herbst vor dem Verfassungsgerichtshof unterliegen, bei dem sich rund 30 Gläubiger gegen die Streichung der Forderungen wehren.

Schelling bleibt bei Ansage

Finanzminister Hans Jörg Schelling blieb trotz der Querelen bei seiner Ansage, kein weiteres Steuergeld in die Heta pumpen zu wollen. Klagen seien allerdings möglich, erklärte er am Rande des Ministerrats. Auch aus der Bankenaufsicht ist zu hören, dass man den Weg der Investoren zu den Gerichten nicht verbauen wolle. Zudem wird betont, dass es der Aufsicht nicht um den Schutz Kärntens gehe, sondern um die Abwicklung der Heta nach den neuen gesetzlichen Vorgaben.

Dass die Republik wegen des Schuldenschnitts an Glaubwürdigkeit verlieren könnte, wird von der Regierungsspitze in Abrede gestellt. Immerhin habe die Nationalbank die Entwicklung mitgetragen, betonte Bundeskanzler Werner Faymann. Das wird von der OeNB in Abrede gestellt. Man habe sich lediglich erneut gegen eine Insolvenz der Heta ausgesprochen, in die jüngste Entscheidung sei man nicht näher involviert gewesen. Zu einem Beitrag Kärntens hielten sich Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner bedeckt. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 4.3.2015)