Ein Internet-Poster, der Facebook-Einträge mit dem Zahlencode 88 ("Heil Hitler") versehen und eine Gedenkveranstaltung in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen mit "Was kann man mit dem Gesindel in Mauthausen schon tun? ...außer einheizen" kommentiert hat, ist am Freitag in Wels zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig, wie das Landesgericht mitteilte.
Wiederbetätigung
Zudem hat der Mann ein Bild von Adolf Hitler geteilt, das mit dem Schriftzug "Seit über 55 Jahren vermisst" und "Adolf bitte melde dich! Deutschland braucht Dich" versehen war. Der Angeklagte verteidigte sich damit, dass er nur provozieren wollte und die Suchmeldung "witzig" gefunden habe. Das Gericht sah allerdings den Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllt. (APA, 28.02.2015)