Linz - Im Prozess um die verschwundenen Linzer Bilder haben die Erben ihre Forderung an die Stadt laut "Neuem Volksblatt" (Dienstag-Ausgabe) von bisher 7,2 auf neun Millionen Euro erhöht. Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) sagte auf APA-Anfrage, er könne die Zahl nicht nachvollziehen. Das Verfahren dürfte bald ins Finale gehen, denn das Letztgutachten liegt vor, wie das Landesgericht Linz mitteilte.

Die damalige Eigentümerin Olga Jäger verlieh 1951 insgesamt vier Werke von Egon Schiele und Gustav Klimt an die Neue Galerie (heute Lentos). Als die Erben den Leihschein aus dem Nachlass einlösen wollten, waren die Bilder nicht mehr auffindbar. Für die Schiele-Zeichnung "Paar" hat der OGH den Nachkommen bereits 100.000 Euro zugesprochen. Dass die Stadt auch für die anderen drei Bilder zahlen muss, ist ebenfalls rechtskräftig ausjudiziert. Es geht nur mehr um die Summe.

Knackpunkt Schieles Gemälde "Tote Stadt"

Gerichtsgutachter Herbert Giese bewertete die Klimt-Zeichnung "Zwei Liegende" mit 65.650, das Schiele-Aquarell "Junger Mann" mit 622.500 Euro. Knackpunkt dürfte aber das ebenfalls von Schiele stammende Ölgemälde "Tote Stadt" sein: Der Sachverständige schätzte es auf 6,5 Millionen Euro - die Echtheit vorausgesetzt. Gerade diese zog aber die amerikanische Schiele-Kapazität Jane Kallir in Zweifel. Sie hält das Werk, das allerdings keiner der Experten je gesehen hat, "zu 95 Prozent" für gefälscht.

Der Richter beauftragte Giese angesichts der zahlreichen Privatgutachten in dem Verfahren, zu diesen Stellung zu nehmen - einerseits was die genannten Preise betrifft, vor allem aber auch zur Frage der Echtheit. Laut Landesgericht Linz ist diese Expertise Mitte Jänner eingetroffen und wurde den Parteien bereits zugestellt. Giese dürfte darin weiterhin eher von der Echtheit der Bilder ausgehen, so Luger. Der Anwalt der Stadt, Bruno Binder, pocht allerdings auf die Beweislastumkehr - die Erben müssten beweisen, dass das Werk echt ist.

Fragen zu Letztgutachten einreichen

Es liegt nun an den Erben und der Stadt, ihre Fragen zu dem Letztgutachten einzureichen, hieß es beim Landesgericht. Sobald das geschehen ist, wird der vorsitzende Richter über eine Tagsatzung oder eine schriftliche Ergänzung des Gutachtens entscheiden. Ein Urteil ergeht - wie in Zivilverfahren üblich - zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich.

Ein Vergleich war vorerst nicht in Sicht. Wie der Bürgermeister berichtete, habe es zwar Gespräche auf Anwaltsebene gegeben, man kam sich aber offenbar nicht näher. Die von den Erben für den Vergleich genannte Summe sei nahe bei sieben Millionen Euro gelegen, sagte Luger. Erschwerend kommt hinzu, dass er für einen Vergleich auch die Zustimmung von drei Fraktionen brauche. (APA, 24.2.2015)