Pfarrkirchen/Wien - Das Frauen-Café Rohrbach, die Volksschule Pfarrkirchen, der Ortspfarrer, der Kindergarten: Sie alle haben dem Asylgericht Unterstützungserklärungen und ausgefüllte Unterschriftenlisten für den Verbleib der tschetschenischen Familie G. geschickt.

Shanna G., die Mutter, engagiere sich unter den Frauen im Ort sehr, Tochter Amina wäre ein Abschied von den Schulfreundinnen unzumutbar, auch lebten zwei Brüder des 35-jährigen Vaters als anerkannte Asylwerber seit Jahren in Österreich. Doch diese Argumente überzeugten das Bundesverwaltungsgericht nicht - im Gegenteil. Trotz "derart großen Rückhalts" sei es den G.s "nicht gelungen, die Abhängigkeit von der Grundversorgung zu überwinden", heißt es in dem Bescheid. Eine Abschiebung sei rechtens - und kann täglich stattfinden.

Flüchtlingshelfer warnt

Davor warnt Volkshilfe-Mitarbeiter Stefan Kitzberger. Shamkhan G. habe angegeben, Widerstandskämpfer gegen Tschetscheniens Präsidenten Ramsan Kadyrow unterstützt und danach Repressalien erlebt zu haben: laut Asylgericht unglaubwürdig. Dasselbe habe man auch Danial M. beschieden - nach der Abschiebung wurde dieser in Russland zu 15 Jahren Lager verurteilt. Tschetschenenabschiebungen nach Russland seien "Routine", heißt es im Innenministerium. (Irene Brickner, DER STANDARD, 24.2.2015)