Kulturminister Josef Ostermayer schnürt mit Verlegern "kleines Rundfunkpaket".

Foto: Matthias Cremer

Wien (APA) - Medienminister Josef Ostermayer (SPÖ) will noch Ende Februar ein mit der ÖVP vorbereitetes kleines "Rundfunkpaket" in Begutachtung schicken. Dabei geht es um Anliegen der Privatradios und des ORF. Ziel ist einerseits der "Abbau von bürokratische Vorgaben", andererseits die "Stärkung der Wirtschaftlichkeit des dualen Rundfunksystems", wie es in einem der APA vorliegenden Papier heißt.

Privatradios soll demnach künftig der "Funkhausbetrieb" ermöglicht werden. Die Gesetzesnovelle soll die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die technische und administrative Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Sender ermöglichen.

Präziser

Funkgebiete sollen zusammengelegt werden, und das Werbeverbot für Nachrichtensprecher entfallen. Im Maßnahmen-Paket ist von der "Beseitigung einer beruflichen Einschränkung" die Rede, "deren praktische Rechtfertigung nicht mehr gegeben scheint".

Beim ORF ist unterdessen eine "Präzisierung" des Reminderverbots geplant. Derzeit ist die Einblendung von Logos in ORF-Sendungen verboten, was für den öffentlich-rechtlichen Sender bei Sportveranstaltungen ein Problem ist, weil es für den ORF oft keine Möglichkeit gibt, diese Logos zu entfernen.

Ausnahmeregelung

Das kleine "Rundfunkpaket" der Regierung sieht deshalb eine Ausnahmeregelung für Direktübertragungen bzw. Wiederholungen von Veranstaltungen vor, "wenn der ORF keine Gestaltungsmöglichkeit hat und kein finanzieller Vorteil erlangt wird".

Weiters soll es für österreichische TV-Sender, die mit deutschen Anbietern um Sendeplätze in heimischen Kabelnetzen konkurrieren, eine "nähere Definition" der Must-Carry-Regeln geben: Kabelanbieter müssen österreichische Sender demnach zu fairen Konditionen in ihr Angebot aufnehmen. Voraussetzung dafür sind kulturelle, politische oder gesellschaftspolitische Relevanz, österreichischer, lokaler oder regionaler Bezug und ein besonderer Beitrag zur österreichischen Identität. (APA, 20.2.2015)