Wien - Einmal mehr rügt der Presserat die "Kronen Zeitung" wegen eines Verstoßes gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Aktueller Anlassfall: Die "Krone" veröffentlichte im Vorjahr das Bild eines Unfallopfers, konkret ein Hochzeitsfoto des Betroffenen. Der Mann wandte sich an den Presserat und kritisierte, dass das Bild ohne seine Zustimmung und ohne sein Wissen verwendet wurde. Er konnte sich auch nicht erklären, wie die "Kronen Zeitung" an sein Hochzeitsfoto gelangt sei, und fühlte sich in seiner Privatsphäre verletzt, da er durch die Veröffentlichung und weiterer persönlicher Angaben wie Alter und Wohnort als Opfer eines Unfalls für sein Umfeld identifizierbar gewesen sei

Der Presserat wertete das veröffentlichte Hochzeitsfoto als private Aufnahme. Durch den Abdruck des privaten Fotos und die identifizierende Berichterstattung sei die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen verletzt worden, so der Presserat. Auch an der Materialbeschaffung durch die "Krone" übte das Gremium Kritik. Laut Ehrenkodex ist bei der Verwendung von Privatfotos die Zustimmung des Abgebildeten einzuholen, es sei denn, an der Wiedergabe des Bildes besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse. Solche überwiegende Informationsinteressen erkannte der Presserat im vorliegenden Fall nicht. (APA, 18.02.2015)