Wien - Wesentlich umfänglicher als erwartet gestaltet sich die weitere Aufarbeitung der Causa Bawag. Geht es nach dem früheren Vorstandsmitglied Peter Nakowitz, sollte die "Hauptcausa" Bawag rund um die "Karibikverluste" ja noch einmal vor dem Strafgericht landen.

Nakowitz wurde in diesem Verfahren zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt und hat in der Folge die Wiederaufnahme beantragt. Nur zur Erinnerung: Das allererste Urteil, das die spätere Justizministerin Claudia Bandion-Ortner geschrieben hatte, wurde vom Obersten Gerichtshof in der Luft zerrissen. Das Verfahren wurde wiederholt, im zweiten Durchgang blieb nur Nakowitz mit einer Verurteilung über. Seine Exkollegen gingen allesamt mit Freisprüchen heim, ebenso Bawag-Kreditnehmer Wolfgang Flöttl.

Ergänzende Ermittlungen

Nakowitz hat die Wiederaufnahme seines Verfahrens beim Straflandesgericht Wien bereits im Vorjahr beantragt; Entscheidung der Justiz gibt es aber noch keine. Vielmehr hat die Staatsanwaltschaft Wien, bei der schon das erste Verfahren anhängig war, ergänzende Ermittlungen beantragt. Der zuständige Richter hat mit selbigen die Polizei beauftragt, die seit längerem recherchiert und Einvernahmen durchführt. Das erklärt eine Sprecherin des Straflandesgerichts Wien auf Anfrage.

Erst danach kann die Staatsanwaltschaft dann ihre Stellungnahme zu Nakowitz' Wiederaufnahmeantrag abgeben. Entschieden wird darüber letztlich vom Straflandesgericht Wien.

Der frühere Bawag-Chef Helmut Elsner hat bereits die Höchststrafe für Untreue ausgefasst (zehn Jahre), er ist haftuntauglich. Sein Nachfolger an der Bawag-Spitze, Johann Zwettler, wurde ebenfalls rechtskräftig verurteilt, auch er ist haftuntauglich. (gra, DER STANDARD, 18.2.2015)