Wien - Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) wird erst kommenden Montag zum nun vorliegenden Entwurf zum Islamgesetz Stellung nehmen. Der Schurarat der IGGiÖ werde am Sonntag eine Sitzung abhalten und dabei über das Gesetz beraten, sagte IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac am Donnerstag zur APA.

Er könne daher noch nicht sagen, ob die Glaubensgemeinschaft dem Papier ihre Zustimmung geben wird, sagte der Präsident. "Ich weiß noch nicht, was die Mitglieder entscheiden." Gleichzeitig betonte er, dass die IGGiÖ - wie auch die Regierung - kompromissbereit sei. In "Presse" und "Kleiner Zeitung" klang Sanac noch etwas positiver: Man könne zwar "nicht zu 100 Prozent zufrieden" sein, sagte er. Man habe nun aber einen Kompromiss gefunden; er als Präsident könne den Entwurf jedenfalls mittragen, meinte er zur "Presse".

Keine längere Frist

Im Gespräch mit der APA verwies der Präsident unter anderem auf den unerfüllten Wunsch der Glaubensgemeinschaft, dass aus dem Ausland finanzierte Imame eine Übergangsfrist von drei Jahren erhalten sollten. Der Entwurf sieht hingegen vor, dass religiöse Funktionsträger aus dem Ausland ihre Funktion nur bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter ausüben dürfen.

Knackpunkt Lehrerende

Als einen weiteren Knackpunkt bezeichnete Sanac unter anderem den Plan, dass Lehrende für das geplante Islamstudium nur Anhänger der jeweiligen Glaubenslehre innerhalb des Islam sein müssen - und nicht, wie von der IGGiÖ gewünscht, zwingend Mitglied bei der IGGiÖ oder der Alevitenvertretung ALEVI.

Der von der Regierung vorgelegte Entwurf soll am 25. Februar im Parlament beschlossen werden, bereits am heutigen Donnerstag ist der Beschluss im Verfassungsausschuss vorgesehen. Geregelt werden im Islamgesetz unter anderem der rechtliche Status der Organisationen und Moscheevereine, Ansprüche auf Seelsorge beim Bundesheer, in Strafanstalten und Krankenhäusern, sowie ein eigenes Theologiestudium, gesetzliche Feiertage und Lebensmittelbestimmungen. (APA, 12.2.2015)