Die Arbeiterkammer kampagnisiert gern mit dem Begriff "Gerechtigkeit". Im Großen und Ganzen dient die Tätigkeit der AK auch der Gerechtigkeit, wenn man an die zahlreichen arbeitsrechtlichen, konsumentenschützerischen und sonstigen Beratungs- und Vertretungsleistungen denkt.

Politisch ist die AK unter ihrem streitbaren Direktor Werner Muhm und mit zahlreichen Experten und Studien mehr als engagiert. Sie bestimmt in den letzten Jahren immer stärker die Linie der SPÖ und von Kanzler Werner Faymann. Aber wie es mit solchen fest im Machtgefüge verankerten Institutionen so geht, entwickeln sie oft ein Eigenleben - mit Eigenversorgung.

Eine Anfrage des Neos-Abgeordneten Gerold Loacker brachte zutage, dass die AK rund 22,7 Millionen Euro an Zusatzpensionen ausschüttet. Eine Nachfrage ergab, dass das im Schnitt 16.000 Euro pro Kopf und Jahr bedeutet - zusätzlich zur ASVG-Pension. Aus einer Pensionskassa, zu der die Beschäftigten und die AK Beiträge leisten.

Gewiss, andere (auch Kammern) haben diese Betriebspensionen ebenso. Besonders massiv sind sie laut Rechnungshof im staatsnahen Bereich. Aber die AK hat Zwangsmitglieder und hebt Zwangsbeiträge (0,5 Prozent vom Brutto) ein. Daraus werden die Zuschüsse an die AK-Mitarbeiter gezahlt. Ebenso Qualifizierte im ungeschützten Sektor haben das nicht. Das gehört auch zum Thema "Gerechtigkeit". (Hans Rauscher, DER STANDARD, 12.2.2015)