Linz/Wien – Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich und die Gleichbehandlungsanwaltschaft haben für eine junge Muslimin, die bei einer Bewerbung wegen ihres Kopftuchs diskriminiert worden ist, 1.550 Euro Schadenersatz erreicht. Auch das Angebot der Frau, stattdessen eine Perücke zu tragen, wurde abgelehnt, berichtete die AK am Dienstag in einer Presseaussendung.

Kopftuch "schwer zu vermitteln"

Die Frau befand sich gerade in Ausbildung, als sie von einer offenen Stelle bei einem Metallverarbeiter erfuhr und sich bei einem Personalvermittler bewarb. Beim Vorstellungsgespräch wurde sie darauf hingewiesen, dass Personen, die ein Kopftuch tragen, generell schwer zu vermitteln seien. Im Verlauf des Gesprächs soll folgender Satz gefallen sein: "Wenn Sie den Fetzen runtergeben, dann schauen wir uns das an."

Als die Bewerberin vorschlug, statt des Tuchs eine Perücke aufzusetzen, sei sie ausgelacht und als "Hinterwäldlerin" dargestellt worden. Dafür bekam sie den Rat: "Bewerben sie sich noch einmal mit einem normalen Foto."

Diskriminierung aufgrund der Religion

Die junge Frau wandte sich an die Zentrale der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Wien, die den Fall vor die zuständige Kommission brachte. Diese stellte nach eingehender Prüfung fest, dass eine Diskriminierung aufgrund der Religion vorliegt. Weil die Anwaltschaft keine Schadenersatzansprüche vor Gericht einklagen kann, wurde der Fall mit der Bitte um Bearbeitung an die AK Oberösterreich weitergeleitet, die für die Muslimin vor Gericht ging.

Das Urteil: Die Gesprächspartnerin der Frau beim Bewerbungsgespräch muss 1.000 Euro Schadenersatz zahlen. Im Fall der beklagten Firma wurde einem Vergleich über 550 Euro zugestimmt. (APA, 10.02.2015)