Wien – "Die Behörden, die bei Verstößen zuständig wären, sind untätig": Diesen Satz von Wolfgang R. Langenbucher, Kommunikationswissenschafter und erster Vorsitzender des PR-Ethikrats, im STANDARD-Interview möchten die Medienbehörde KommAustria und die Rundfunk- und Telekomregulierung so nicht stehen lassen.
Jedenfalls nicht für Werberegeln in Fernsehen, Radio und audiovisuelle Mediendienste und Verstöße dagegen. Die verfolge die Behörde laufend.
RTR-Geschäftsführer Alfred Grinschgl erklärt in einerm Schreiben: "Dazu möchten wir feststellen, dass die Bereiche Print und elektronische Medien hier klar voneinander getrennt betrachtet werden müssen. Im Bereich der elektronischen Medien, also Fernsehen, Radio und weitere audiovisuelle Mediendienste, sind die unabhängige Medienbehörde KommAustria und ihr Geschäftsapparat, die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), vom Gesetzgeber mit der bundesweiten Aufsicht über die Veranstalter beauftragt.
Die Werbebeobachtung und die Ahndung von Verstößen gegen gesetzliche Werbebestimmungen gehören zu unseren Kernaufgaben, die wir konsequent verfolgen, wie auch unserem jährlichen Kommunikationsbericht genauestens zu entnehmen ist. Dabei haben wir die Einhaltung von Werbebestimmungen aus gleich drei Gesetzen zu beachten, nämlich aus dem ORF-Gesetz, aus dem Privatradiogesetz und aus dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz.
Für den Print-Bereich sind wir nicht zuständig und insofern auch keine ausgewiesenen Experten. Es mag sein, dass dort noch Nachbesserungsbedarf auch im Hinblick auf die staatliche Kontrolle besteht. Für die elektronischen Medien möchten wir aber festhalten, dass hier hinsichtlich Werberechtsverletzungen klare gesetzliche Regelungen und behördliche Zuständigkeiten geschaffen sind, deren Einhaltung und Ausübung unser 'täglich Brot' darstellen. Für den Bereich der audiovisuellen Medien können wir insofern den von Herrn Langenbucher recht pauschal geäußerten Vorwurf behördlicher Untätigkeit bei Werberechtsverstößen nicht unkommentiert stehen lassen." (red, derStandard.at, 9.2.2015)