Klagenfurt – Im Untersuchungsausschuss zum HCB-Skandal im Kärntner Görtschitztal sind am Mittwochvormittag im Klagenfurter Landhaus die Gutachter am Wort gewesen. Unter anderem erläuterte Friedrich Wurst die von ihm formulierten Empfehlungen für die Verbrennung des Blaukalks in den Wieterdorfer Zementwerken. Im Behördenbescheid sind diese laut Aussagen der Abgeordneten jedoch nicht zu finden.

Studie aus 2006

Wurst, emeritierter Professor der Technischen Universität, hatte mit seiner Forschungsgesellschaft für Technischen Umweltschutz im Auftrag des Landes Kärnten im Jahr 2006 ein Gutachten erstellt, ob eine Verbrennung des mit chlorierten Kohlenwasserstoffen kontaminierten Klärschlamms aus dem Brückler Werks der Donau Chemie in einem Zementwerk möglich wäre. Für seine Arbeit sei er mit den fachlich zuständigen Mitarbeitern des Landes in Kontakt gewesen, jedoch nicht mit Politikern, sagte Wurst.

In einem Großversuch in einem Zementwerk vergleichbarer Technologie in Niederösterreich habe man festgestellt, dass bei entsprechender Mindesttemperatur – Wurst grenzte sie bei "800 Grad und etwas darunter" – im Verbrennungsprozess keine nennenswerten Emissionen zu befürchten seien. Die Verbrennungstemperatur wurde im Bescheid dann auch mit 850 bis 1.100 Grad festgelegt.

In Umsetzung nicht eingebunden

Weiters erklärte der Zeuge, in seiner Machbarkeitsstudie habe er verschiedene Empfehlungen abgegeben, er sei aber in die Umsetzung nicht eingebunden gewesen. So hatte er nach eigener Aussage angegeben, dass bei einer Tonne pro Stunde eine rückstandsfreie Entsorgung möglich sei. Bei einer Erhöhung der Menge hätte man sich "langsam herantasten" müssen, da andere Eigenschaften, wie zum Beispiel der Wassergehalt des Klärschlamms, Auswirkungen auf die Temperatur in der Brennkammer habe.

Weiters habe er angeregt, dass der Klärschlamm vor Abtransport und Verbrennung in mit chlorierten Kohlenwasserstoffen verunreinigte Chargen und solche ohne Kontaminierung getrennt werden sollten. Auch die Untersuchung des Reingases auf Chlorkohlenwasserstoffe habe zu den Vorschlägen seiner Studie gezählt, ebenso wie die Anlieferung und Entsorgung in "einem geschlossenen System". All das sei nicht geschehen und auch nicht im Behördenbescheid enthalten gewesen, kritisierten einige Abgeordnete.

Studie nur als Basis

Bernhard Holub von GUT, Gruppe Umwelt und Technik, in Linz erstellte im Auftrag des Landes eine Variantenstudie im Jahr 2008, in der festgestellt wurde, dass der Blaukalk für eine rückstandsfreie Verbrennung nur auf der "heißen" Seite des Drehofens eingebracht werden dürfe. Er sei noch immer der Meinung, dass die Verbrennung die beste Variante der Entsorgung des Blaukalks sei, vorausgesetzt, die Verwertung werde sachgemäß durchgeführt, erklärte Holub.

Weder er noch Wurst hatten den Auftrag erhalten, die Anlagen der "w&p" in Wietersdorf auf die Umsetzungstauglichkeit zu überprüfen. Seine Studie sei nur die Basis dafür gewesen, dass die Donauchemie für die Entsorgung Fördergelder von der Kommunalkredit bekam, erklärte Holub.

Vorgaben nicht eingehalten

Ein weiterer Zeuge gab am Mittwoch an, bei der Verbrennung des Blaukalks sei ein Bescheid nicht eingehalten worden. Der Beamte der Kärntner Landesregierung sagte bei seiner Befragung im U-Ausschuss : "Wären die Vorgaben eingehalten worden, säßen wir jetzt nicht hier", so Dieter Treul von der Abteilung Wirtschaftsrecht und Infrastruktur.

Die Behörde habe den Wietersdorfer & Peggauer Zementwerken für die Verbrennung des Kalkschlamms "aus Sicherheitsgründen eine redundante Vorgabe" erteilt, erklärte Treul. So hätte der Kalkschlamm über die in der Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigte Einlaufkammer direkt in den Drehofen eingebracht werden sollen. Darüber hinaus sei für die Verbrennung eine Temperatur zwischen 850 und 1.100 Grad vorgeschrieben worden. Der Schlamm sei jedoch über die Rohmühle eingebracht worden. "Und das war laut Bescheid nicht möglich, untersagt und verboten", sagte der Beamte, der diesen Bescheid unterschreiben hatte. Und das sei seiner Meinung nach die Ursache für die festgestellten Hexachlorbenzol-Emissionen.

(APA, 4.2.2015)