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Kein Kita-Platz?

Foto: dpa/Friso Gentsch

Ein Gericht hat Eltern in Leipzig erstmals Schadensersatz zugesprochen, weil die Kommune ihren Kindern keinen Kita-Platz anbieten konnte und die Mütter (sic!) daher die Kinder selbst betreuen mussten und nicht erwerbstätig sein konnten. So weit, so gut.

Es ist jetzt aber nicht so, dass alle Eltern dasselbe Geld bekommen hätten, sondern die Höhe des Schadensersatzes war gestaffelt nach dem Verdienstausfall der betreffenden Frauen – "2500, 4500 und 8100 Euro, je nach Einkommen."

Einkommen als Berechnungsgrundlage

Die Umverteilung von Einkommen von unten nach oben unter dem Deckmantel Familienpolitik, die ich schon bei der Umstellung des Elterngelds kritisiert habe, geht also weiter. Frauen, die gut verdienen, kriegen vom Staat mehr Geld fürs Kinderbetreuen als Frauen, die wenig verdienen.

Was mich daran fast schon schockiert ist, für wie selbstverständlich diese Entwicklung inzwischen bereits gehalten wird. Sie bedeutet ja letztendlich, dass der Wert von Care-Arbeit sich nicht aus dem Wert dieser Arbeit als solchem herleitet, sondern nur über den Umweg des Verdienstausfalls der "eigentlichen" Arbeit, der Erwerbsarbeit nämlich, abgeleitet wird.

Egal, ob arm oder reich

Ich finde es richtig, dass Kommunen Schadensersatz zahlen müssen, wenn sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Aber aus meiner Sicht ist die Schädigung in jedem Fall dieselbe, egal wie reich oder arm die Familien sind – und ja, es geht faktisch ja nicht nur um das Einkommen der Mutter. Denn weil es einen statistisch engen Zusammenhang zwischen dem Einkommen von Eheleuten gibt (gleich und gleich gesellt sich diesbezüglich nämlich gern), ist es sehr wahrscheinlich, dass wenn die Mutter nicht viel verdient, der Vater auch nicht viel verdient, und dass die Frau mit dem höheren Einkommen, die jetzt eine höhere Entschädigung bekommt, auch einen Mann hat, der eher viel verdient.

Und das Ganze hat auch noch weitere Implikationen: Wäre ich eine Kommune und hätte zu wenige Krabbelstubenplätze, dann würde ich nun dafür sorgen, dass Kinder von gut verdienenden Müttern eher einen Platz bekommen als solche aus armen Familien. Denn im Fall des Falles würde mich der Schadensersatz ja nicht so teuer zu stehen kommen.

Kosten der Kinderbetreuung

Es gibt überhaupt keinen Grund, die Höhe des Schadensersatzes am Einkommen der Mutter zu messen. Wenn überhaupt, müsste es an den Kosten gemessen werden, die eine eingekaufte private Kinderbetreuung verursachen würde. Und auch die wären eben dieselben, egal ob es ein Kind aus einer reichen oder einer armen Familie ist.

Wir haben es hier mit einer Entwicklung zu tun, die das Verhältnis von Bürger_innen zum Staat nicht mehr als ein politisches Verhältnis versteht – bei dem der Staat Verpflichtungen hat, die allen gegenüber gleich sind – sondern als ein privatwirtschaftliches, wo ein Vertragsbruch eben unter Umständen bedeutet, entgangene Gewinne zu rekompensieren.

Not amused. (Antje Schrupp, derStandard.at, 5.2.2015)