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Musste Kredit für Schadenersatz aufnehmen: Martinz

Foto: APA/Roland Schlager

Klagenfurt/Wien - Der ehemalige Kärntner ÖVP-Obmann Josef Martinz hat der Kärntner Landesholding einen Betrag von 600.000 Euro überwiesen. Das berichtete die "Kleine Zeitung" in ihrer Freitag-Ausgabe. Martinz war im sogenannten Birnbacher-Prozess um ein überhöhtes Millionenhonorar zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, die er derzeit in Wien verbüßt. Rund 5,7 Millionen Euro wurden bei dem Strafprozess rund um das Honorar für den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher als Schaden festgestellt.

Alle Verurteilten müssen zahlen

Birnbacher hatte im Auftrag des damaligen Landeshauptmannes Jörg Haider und des damaligen Landesrates Martinz für die "Beratung" beim Verkauf der Hypo-Anteile an die Bayerische Landesbank sechs Millionen Euro kassiert. Ursprünglich war sogar ein Honorar von zwölf Millionen vereinbart gewesen. Ein Gutachter hatte den Wert von Birnbachers Arbeit allerdings mit maximal 300.000 Euro festgelegt. Birnbacher, Martinz und die ehemaligen Vorstände der Landesholding, die das Geld überwiesen hatten, wurden vor Gericht gestellt. Birnbacher legte ein Geständnis ab, Martinz gab zu, dass er, Haider und der Steuerberater sich das Geld teilen wollten. Knapp eine Million Euro wurde von der Justiz bei Birnbacher sichergestellt, mehr als 4,7 Millionen an Schadenersatz waren demnach noch offen. Zwei Millionen Euro soll der Steuerberater, der zu drei Jahren Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteilt worden war, vom Finanzamt zurückbekommen, dieses Geld würde ebenfalls die Holding bekommen. Dann bleiben immer noch 2,7 Millionen. Da alle Verurteilten zur ungeteilten Hand für den Schaden haftbar sind, muss auch Martinz zahlen.

Nächste Tranche in den nächsten Tagen

Laut seinem Anwalt Alexander Todor-Kostic hat er einen Kredit aufgenommen und die 600.000 Euro überwiesen, weitere 400.000 sollen "in den nächsten Tagen" folgen. Todor-Kostic will für seinen Mandanten das Geld allerdings von Birnbacher am Zivilrechtsweg zurückholen. Schließlich habe dieser das Honorar kassiert und nicht Martinz. Zudem will er einen Antrag auf nachträgliche Strafmilderung stellen. (APA, 30.1.2015)