Da waren's nur mehr drei. Lediglich in Kärnten, Tirol und im Burgenland gibt es noch überhaupt keine Klarheit, wie das neue Ärztearbeitszeitgesetz mit einer Obergrenze von 48 Wochenstunden umgesetzt werden soll. Als vorläufig letztes Land war am Donnerstag Wien dran (damit es noch komplizierter wird, verhandeln AKH, Ordensspitäler und Hanusch-Krankenhaus aber separat). Turnusärzte in Gemeindespitälern bekommen künftig mehr Geld, gleichzeitig wird das System der Nachtdienste auf neue Beine gestellt. Diese werden nicht mehr um 13.00 Uhr (sic!) beginnen, sondern erst um 19.00 Uhr.

Der mittägliche Nachtdienst ist eine von vielen länderspezifischen Sonderheiten, die historisch gewachsen sind. Jede Landesregierung und jede Landesärztekammer kocht ihr eigenes Süppchen. Sachlich argumentierbar ist diese Kompetenzzersplitterung in einem kleinen Land wie Österreich natürlich nicht. Die Unterschiede zwischen Dornbirn und Wien sind bei den Ärzten wohl nicht größer als in anderen Branchen, in denen für ganz Österreich Kollektivverträge ausgehandelt werden.

Für die Landesfürsten ist die Gesundheitspolitik aber eines von wenigen Feldern, wo sie nicht nur indirekt kraft ihrer innerparteilichen Stärke mitmischen, sondern ganz direkt Personal- und Infrastrukturpolitik betreiben können. Daher wird sich an diesem Föderalismuswahnsinn auch nichts ändern. (Günther Oswald, DER STANDARD, 30.1.2015)