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Wolfgang Langenbucher, scheidender Vorsitzender des PR-Ethikrats.

Foto: APA/Philipp Hutter

Wien – So gut wie keine schwarzen Schafe kann Wolfgang Langenbucher in den Reihen der österreichischen PR-Branche verorten. Zumindest würden sie nicht lokalisiert, sagt Langenbucher, weil es zu wenige Aufdecker unethischer Praktiken gebe.

Nach sechs Jahren an der Spitze des PR-Ethikrats hat Langebucher den Vorsitz im Jänner an Thomas A. Bauer übergeben. Bei einem Pressegespräch am Donnerstag zog er Bilanz über die Tätigkeit des Selbstkontrollorgans der PR-Branche. "Wir haben uns um mehr Transparenz bemüht. Über das Schweigen der Branche bin ich aber etwas enttäuscht", resümiert Langenbucher.

Und: "Es fehlt an Whistleblowern, die über unethische Praktiken in der PR-Branche berichten. Ethische Prinzipien durchsetzen heißt auch die Augen aushacken", so Langenbucher. Fälle wie Peter Hochegger oder die Praktiken der Social-Media-Agentur Mhoch3, die mit bezahlten Postern Stimmung für Unternehmen machte, seien von Journalisten oder Staatsanwälten aufs Tapet gebracht worden. Innerhalb der eigenen Branche habe es kein Korrektiv gegeben.

112 Fälle

Unter Langenbuchers Ägide beschäftigte sich der PR-Ethikrat in den letzten Jahren mit insgesamt 112 Fällen. Überwiegend ging es um den "Trennungsgrundsatz", also die Unterscheidbarkeit zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung in den Medien, der in Paragraf 26 des Mediengesetzes verankert ist. Für Langebucher ist der Paragraf "totes Recht", denn: "es gibt keine Klagen und keine Behörden, die tätig werden."

Das Ergebnis aus 112 Fällen waren insgesamt 15 Rügen (zwei davon wurden noch nicht veröffentlicht) und 14 öffentliche und nicht öffentliche Mahnungen; in 31 Fällen wurde kein Verstoß gegen die ethischen Regeln der Branche festgestellt, weitere 32 Fälle wurden – mangels Zuständigkeit oder Beweisen – an den Presse- oder Werberat weitergeleitet bzw. fallengelassen. 17 Fälle wurden nicht einzeln bearbeitet, sondern grundsätzlich im Rahmen von Positionspapieren oder öffentlichen Stellungnahmen abgehandelt. Drei Fälle sind noch in Bearbeitung. Etwa auch jener, der sich um bezahlte Poster in Onlinemedien dreht.

"Größten Skandale um Product Placement im öffentlich-rechtlichen Rundfunk"

Kernbotschaft laut Langenbucher: "Der 'Trennungsgrundsatz' sollte ein Glaubensgrundsatz sein." Das gelte nicht nur für den Zeitungsbereich, sondern auch für den Rundfunk. "Die größten Skandale um Product Placement finden im öffentlich-rechtlichen Rundfunk statt", sagte Langenbucher.

Ingrid Vogl, Vorsitzende des Trägervereins des österreichischen Ethikrats für Public Relations, zeigte sich mit der bisherigen Arbeit des Gremiums grundsätzlich zufrieden. "Ziel war und ist es, seriöse Öffentlichkeitsarbeit von unethischem Verhalten abzugrenzen und unethisches Verhalten zurückzudrängen. Der PR-Ethikrat hat hier Pionierarbeit geleistet und die Ethikdiskussion in Österreich vorangetrieben", so Vogl. Sie wünscht sich eine weitere Professionalisierung mit einer Geschäftsstelle und angestellten Mitarbeitern. Bis dato seien nur ehrenamtliche für das Gremium tätig. Um Synergien zu heben, plädiert sie für ein Andocken an Werberat, Presserat und den Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ).

Vom Aufpasser zum Wegweiser

Künftig will sich der PR-Ethikrat mehr auf "exemplarische Fälle" konzentrieren, bei denen Grundsatzthemen der Ethik im Mittelpunkt stehen, mit denen man den öffentlichen ethischen Diskurs in der Kommunikationsbranche anreichern kann, wie der neue Vorsitzende Bauer erklärte. Der Rat sehe seine Rolle in der Zukunft stärker als "Wegweiser" denn als "Aufpasser".

Beschwerden, die an das Gremium herangetragen werden, sollen in Zukunft an Bezirksverwaltungsbehörden weitergegeben werden, kündigte Brigitte Mühlbauer, neue stellvertretende Vorsitzende, an. Bis jetzt wurden Verstöße nicht zur Anzeige gebracht. Schon alleine aus finanziellen Gründen sollte der Staat ein Interesse daran haben, meint Langenbucher und deponiert noch einen Wunsch: Behörden sollten mehr Eigeninitiative an den Tag legen. Verstöße gegen Paragraf 26 des Mediengesetzes können immerhin mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden. (omark, APA, 29.1.2015)