Wien - Der Volksbanken-Sektor ist gerade dabei, sich warm anzuziehen; der Steuerzahler sollte das auch tun. Denn der Bund, der 43,3 Prozent an der ÖVAG hält (der Rest gehört hauptsächlich den Volksbanken), bleibt auch an der Abbaugesellschaft beteiligt. Aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ durch Finanzminister Hans Jörg Schelling vom 23. Jänner: Es sei "beabsichtigt, die derzeitigen Eigentumsverhältnisse der ÖVAG in der Abbaugesellschaft großteils (sic) zu erhalten".

Aus der Anfrage erschließt sich auch, wie weit die ÖVAG mit ihrer Vergangenheitsbewältigung ist. Zu ihr musste sich der Vorstand bei der Teilverstaatlichung 2012 verpflichten; geprüft wurden dabei auch schadenersatzrechtliche Ansprüche gegen (ehemalige) Organe der Bank. Herausgekommen ist dabei nichts. Weder aus dem dreiteiligen Gutachten von Ernst & Young noch aus der darauf basierenden Expertise von WU-Professor Martin Winner hätten sich "irgendwelche Ansatzpunkte für Klagen ergeben", heißt es in der ÖVAG. Offen ist noch ein Gutachten, das sich mit der Einhaltung von aktienrechtlichen Sorgfaltspflichten beschäftigt.

Fülle an Verdachtsmomenten

Die vorliegenden Expertisen wurden laut Anfragebeantwortung an Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Finanzmarktaufsicht FMA übermittelt. Die WKStA ermittelt seit 2012 in der Causa ÖVAG; das erste Verfahren wegen Kridaverdachts rund um die Teilverstaatlichung, das auf einer FPÖ-Anzeige basierte, wurde noch im selben Jahr eingestellt.

Derzeit wird laut WKStA noch gegen sieben (ehemalige) Vorstandsmitglieder und (in einem Fall) gegen die ÖVAG selbst ermittelt. Die Anknüpfungspunkte und Verdachtsmomente sind vielfältig, es geht um den Verdacht auf Betrug, Bilanzfälschung, Untreue und Verstoß gegen das Kapitalmarktgesetz. So prüft die Behörde auf Basis der Anzeige eines Exbankers, ob die Volksbank International zu billig verkauft wurde. Beim Betrugsverdacht geht es um die Frage, ob die Banker bei ihrem Ansuchen um Gewährung von PS-Kapital vom Staat (2009 floss eine Milliarde Euro) nicht bereits wussten oder wissen hätten müssen, dass das Geld nicht mehr rückgeführt werden kann.

Strafanzeigen von Anlegern

Zudem prüft der Staatsanwalt den Vorwurf, dass ÖVAG und Volksbanken von 1985 bis 2012 zu hohe Eigenbestände an PS-Kapital gehalten hätten. Sie hätten, um die Grenzen nicht zu überschreiten, die Papiere untereinander weitergereicht - allerdings unter der Nebenabrede, dass die Dividenden der jeweiligen weiterreichenden Bank zufließen. Der Standard betont, dass in all den genannten Fällen die Unschuldsvermutung gilt.

Erst vorige Woche sind neue Anzeigen bei der Strafverfolgungsbehörde eingelangt. Zehn Privatanleger argumentieren, sie hätten PS-Scheine der ÖVAG gezeichnet, im Vertrauen auf die Ankündigung des Vorstands, dass der Turnaround der Bank 2011 geschafft sein werde. In diesem Zusammenhang wird schon länger wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung ermittelt.

Laut einem Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, die einen Bankenexperten für die Causa ÖVAG beigezogen hat, werden "Teilaspekte" der Angelegenheit im kommenden Frühjahr zu Ende ermittelt sein.

Anleger sehen sich von der Österreichischen Volksbanken AG im Regen stehen gelassen und haben Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft führt in der Causa ÖVAG bereits umfangreiche Ermittlungen. (Renate Graber, DER STANDARD, 29.1.2015)