Wien – Die SPÖ sieht in der Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens", zu der im März ein Bericht vorliegen soll, einen Erfolg. Diskutieren will die Partei nun unter anderem über einen Rechtsanspruch auf Palliativ- und Hospizversorgung und die Straffreiheit bei Beihilfe zum Selbstmord in besonderen Fällen. Betont wurde auch die Notwendigkeit von Palliativbetten für Kinder.

Nach der letzten öffentlichen Sitzung vergangenen Freitag werde nun bis März ein Bericht erarbeitet. Würdevolles Sterben soll schmerzfrei und in harmonischer Umgebung geschehen und dazu gehöre auch die Selbstbestimmung, dieses Resümee zog SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig bei einer Pressekonferenz am Mittwoch.

Qualvoller Zustand als "Entschuldigungsgrund"

Ein Thema, über das Justizsprecher Hannes Jarolim nun diskutieren will, ist die Beihilfe zum Suizid: Bei schwerwiegenden, spezifisch gelagerten Fällen und unter gewissen Voraussetzungen sollte die Straflosigkeit ermöglicht werden. Ein "Entschuldigungsgrund" wäre laut Jarolim etwa ein qualvoller Zustand über einen längeren Zeitraum. Er räumte ein, dass es sich bei dem Thema um etwas handelt, das man "nicht parteipolitisch verordnen" kann und in jeder Partei hierzu unterschiedliche Meinungen vorliegen. "Wir machen das nicht aus Jux und Tollerei, sondern aus Verantwortung", hielt er fest.

Palliativplan stammt aus 2004

Österreicher werden in ihren letzten Lebenstagen schon jetzt gut versorgt, meinte Königsberger-Ludwig in ihrem Resümee. Über alle Fraktionen hinweg bestehe jedoch der Konsens, dass es eine flächendeckende Palliativ- und Hospizversorgung brauche. Ein Rechtsanspruch darauf soll deshalb diskutiert werden. Die nötigen Daten hierfür liegen bereits vor, verwies sie auf den Palliativplan aus dem Jahr 2004.

Jugendsprecherin Katharina Kucharowits betonte die Notwendigkeit von Palliativbetten für Kinder und Jugendliche. Laut Angaben des SPÖ-Klubs werden in diesem Bereich 40 Betten in ganz Österreich sowie zwei stationäre Kinderhospize gebraucht. Bis zum Vollausbau 2020 seien jährlich 17,5 Mio. Euro nötig.

Nur vier Prozent haben Patientenverfügung

Dass nur vier Prozent der Bevölkerung eine Patientenverfügung haben, sei "viel zu wenig", stellte Jarolim außerdem fest. Die verbindliche Patientenverfügung sollte daher mit weniger bürokratischen und finanziellen Aufwand erhältlich sein. Er kann sich auch vorstellen, dass die E-Card Auskunft über das Vorliegen einer Patientenverfügung gibt. Im nächsten Schritt wäre ein Zentralregister überlegenswert, so Jarolim. Wenig genutzt werde derzeit auch die Vorsorgevollmacht, auch diese sollte populärer gemacht werden.

Einmal mehr lehnte die SPÖ eine Verankerung des Sterbehilfe-Verbots in der Verfassung ab. "Wenn man eine Strafnorm aufnimmt, wäre das eine missbräuchliche Verwendung", stellte Jarolim fest. (APA, 28.1.2015)