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In Klagenfurt befindet sich eine der größten Kreditmülldeponien Europas. Das Loch in der Bilanz der Hypo-Nachfolgerin Heta Asset Resolution steigt mit den faulen Krediten mit. Demnächst muss die neue Bewertung vorgelegt werden.

Foto: Reuters / Heinz-Peter Bader

Wien - Alle Hände voll zu tun haben derzeit jene von KPMG und PricewaterhouseCooper (PwC) entsandten Wirtschaftsprüfer, die die Assets der Hypo-Abbaugesellschaft Heta auf ihre Werthaltigkeit untersuchen. Bisher wurden diese "Vermögenswerte", die in der Abbaugesellschaft deponiert wurden, mit rund 18 Milliarden Euro bewertet. Doch die Zahlen verschlechtern sich, wie aus Aufsichtskreisen zu vernehmen ist. "Die Sorgenfalten der Prüfer werden tiefer", sagt ein in die Vorgänge Involvierter.

Die anhaltend schlechte Konjunktur vor allem auch in Südosteuropa und die Turbulenzen rund um den Schweizer Franken, schlagen sich in den Bewertungen nieder. Die prognostizierten Zahlen zu den faulen Krediten (non-performing loans, NPL) werden dem Vernehmen nach nicht halten und die Sicherheiten, auf denen die Heta sitzt, sukzessive weniger wert.

SEE-Verkauf tangiert

Das alles könnte sich nicht nur in der Bilanz niederschlagen, sondern auch auf den Verkauf der Hypo-Südosteuropa-Holding (SEE) an Advent und EBRD. Der Kaufvertrag ist ja bereits unterschrieben, das Closing aber noch nicht unter Dach und Fach. Und: Die Käufer haben weitreichende Gewährleistungsansprüche herausverhandelt. Als Absicherungen dienen den Käufern die rund zwei Milliarden Euro an Refinanzierungslinien, die die Heta noch in den SEE-Banken stecken hat. Die können mit Gewährleistungsfällen gegengerechnet werden. Für all das muss wiederum in der Bilanz vorgesorgt werden.

Und, so viel ist klar, der HetaAufsichtsrat unter Michael Mendel wird keine Risiken eingehen wollen. Der Aufsichtsrat lässt sich schließlich schon jetzt jede Entscheidung von der Hauptversammlung absegnen. Was angesichts all dessen immer klarer wird: Das im Februar 2014 getätigte Versprechen des allerletzten Hypo-Vorstandsvorsitzenden, Alexander Picker, die Hypo werde "maximal noch null bis vier Milliarden Euro kosten", dürfte sich also nicht erfüllen. "Die Zahlen könnten heftiger ausfallen", wie es aus Eigentümerkreisen heißt. Man müsse nun "endlich klare Linien ziehen, statt wieder einmal neuen Geldbedarf zu formulieren. Und Eigentümer Staat muss entscheiden, was er will, wenn er kein Geld mehr einschießen möchte."

Abwicklung angedacht

Nachgedacht wird daher, wie berichtet, über Auswege. Eine Insolvenz würde den Verkauf der SEE-Holding nachhaltig stören, deswegen wird nun überlegt, "Entwicklungen einzuleiten, die im neuen Gesetz für Bankenabwicklung enden", verlautet aus Bankkreisen. Die Entscheidung werde wohl noch im ersten Quartal dieses Jahres fallen. Die neuen Regelungen gelten seit heuer und sehen vor, dass Gläubiger zwecks Sanierung zur Kasse gebeten werden können. Diese europaweite Vorgabe unter dem Schlagwort Bail-in soll dazu führen, dass nicht immer der Steuerzahler die Aufräumarbeiten durchführen muss. Allerdings müssen zahlreiche technische Details geprüft werden. Eines davon: Das Bankensanierungs- und -Abwicklungs-Gesetz (BaSAG) gilt klarerweise für Banken - und eine solche ist die Heta im Unterschied zur Vorgängerin Hypo Alpe Adria nicht. Deshalb wäre eigentlich anzunehmen, dass das Gesetz nicht angewendet werden kann. Es gibt aber auch den Begriff des Instituts, wie beispielsweise Finanzholdings ohne Bankkonzession. Nun meinen manche Rechtsexperten, dass die Heta in diese Kategorie fallen könne.

Selbst wenn diese Frage gelöst werden sollte, muss der Umgang mit den Kärntner Haftungen geklärt werden. Ob Anleihen mit diesem Schutz geschnitten werden können, ist höchst umstritten.

Damoklesschwert Insolvenz

Eine Lösung der prekären Situation ist auch aus Gläubigerschutzgründen dringend notwendig. Denn das Damoklesschwert der Insolvenz hängt stets über dem Vorstand. Und die Heta muss 2015 Verbindlichkeiten im Volumen von ungefähr 1,5 Milliarden Euro bezahlen - das darf sie aber nur dann, wenn sie keine anderen Gläubiger dadurch benachteiligt. (Renate Graber, Andreas Schnauder, DER STANDARD, 27.1.2015)