Luxemburg - Vertreter von sechs Religionsgemeinschaften haben am Montag in Luxemburg Verträge mit der Regierung des Landes unterzeichnet, wie Kathpress meldet. Diese schreiben eine schrittweise Trennung von Staat und Kirche für die nächsten 20 Jahre fest.

Als Repräsentant der mit Abstand größten Kirche des Landes unterschrieb der katholische Erzbischof Jean-Claude Hollerich ein 23 Punkte umfassendes Vertragswerk. Die Abkommen regeln unter anderem die Bezahlung der Priester und pastoralen Mitarbeiter sowie den Übergang vom bisherigen konfessionellen Religionsunterricht zu einem allgemeinen Werteunterricht an staatlichen Schulen.

Diese sogenannten Konventionen mit den Religionsgemeinschaften sind ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Trennung von Staat und Kirche. Weitere Elemente wie ein allgemeines Religionsgesetz und neue Verfassungsartikel zur Regelung dieses Bereichs sind geplant.

Kompromiss

Mit den jetzt unterzeichneten Konventionen haben die grün-links-liberale Koalition unter Ministerpräsident Xavier Bettel und die katholische Kirche einen Kompromiss gefunden. Im Gespräch mit der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA äußerte sich Erzbischof Hollerich am Montag erleichtert, dass es in Luxemburg nicht zu einem befürchteten "Kulturkampf" gekommen sei. Trotz erheblicher Einschnitte beim Religionsunterricht und bei der Kirchenfinanzierung sei es gelungen, einen für beide Seiten gangbaren Weg zu finden.

Schlüssel für den Kompromiss war die sogenannte "Pacta sunt servanda"-Klausel bei den Priestergehältern. Sie sieht vor, dass bestehende, bisher vom Staat finanzierte Anstellungsverträge mit Geistlichen und sonstigen Seelsorgemitarbeitern bis zur Pensionierung weiterlaufen. Alle Neuanstellungen muss die Kirche frei abschließen; doch auch hierfür erhält sie nach dem Auslaufen der Altverträge noch einen staatlichen Zuschuss. Dieser ist allerdings auf jährlich 6,75 Millionen Euro gedeckelt. Bisher erhielt die Kirche mehr als das Dreifache vom Staat.

Mit der Formel wurde ein lange anhaltender politischer und juristischer Streit vermieden. Ursprünglich hatte die Regierung geplant, im Rahmen einer Volksabstimmung entscheiden zu lassen, ob der Staat weiter für die Gehälter der Seelsorger aufkommen soll.

Gravierende Einschnitte gibt es beim Unterhalt der kirchlichen Gebäude, aus dem sich die Zivilgemeinden künftig weitgehend zurückziehen. Ein landesweiter Fonds soll sicherstellen, dass die meisten Gotteshäuser dennoch erhalten werden können.

Ein Zugeständnis machte die Regierung bei der Finanzierung des ehemaligen Priesterseminars, das als "Centre Jean XXIII" zu einer Art Akademie umgebaut wurde. An ihrem Betrieb als nationaler Bildungseinrichtung beteiligt sich der Staat künftig mit jährlich 600.000 Euro. Auch für die Luxemburger Kathedrale sowie für die international bekannte Basilika von Echternach wurden Ausnahmen vereinbart.

Neben der katholischen Kirche unterzeichneten auch mehrere protestantische und die orthodoxe Kirche sowie die jüdische Gemeinde des Landes entsprechende Abkommen. Erstmals wurde auch für die islamische Gemeinschaft ein solcher Vertrag ausgehandelt und unterschrieben.

Die Konventionen des Staates mit den kleineren Religionsgemeinschaften sind wesentlich kürzer und vom finanziellen Volumen bescheidener als die mit der katholischen Kirche. Rund zwei Drittel der Einwohner Luxemburgs sind nominell Katholiken; der Anteil der religiös nicht Gebundenen ist in den vergangenen Jahrzehnten gewachsen. (APA, 26.1.2015)