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Brustimplantate werden normalerweise aus Spezialsilikon gefertigt. Nicht so die französischen PIP-Implantate.

Foto: EPA/BORIS ROESSLER

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP bereitet die Allianz-Versicherung Entschädigungszahlungen für betroffene Frauen in Frankreich vor. Anträge auf Entschädigung könnten ab Dienstag gestellt werden, teilte die französische Allianz-Tochter am Montag in Paris mit. Das Geld solle dann nach einer Prüfung der Fälle ab Mitte März ausgezahlt werden.

Erlittener Schaden

Vergangenen Donnerstag hatte das Berufungsgericht der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence geurteilt, die Versicherung müsse Frauen entschädigen, denen in Frankreich PIP-Implantate eingesetzt worden waren. PIP war zwischen 2005 und 2010 bei der französischen Allianz versichert, die Obergrenze bei der Haftpflichtversicherung liegt bei insgesamt drei Millionen Euro. Die Versicherung erklärte, damit könne nicht der gesamte Schaden abgedeckt werden, den die Frauen erlitten hätten.

PIP hatte weltweit hunderttausende Implantate verkauft, die mit billigem Industrie-Silikon und nicht dem eigentlich vorgesehenen Spezialsilikon gefüllt waren. Die Kissen reißen schneller und können Entzündungen auslösen. Der Wiener Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt 73 geschädigte Frauen aus Österreich. In Deutschland sind tausende Frauen betroffen.

Im Dezember 2013 wurde PIP-Gründer Jean-Claude Mas in einem Strafprozess in Marseille unter anderem wegen Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt. Mas wurde auch schuldig gesprochen, den deutschen TÜV betrogen zu haben, der die Produktion des Brustimplantate-Herstellers jahrelang zertifiziert hatte. Zuvor hatte das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon den TÜV allerdings zur Zahlung von Schadenersatz an 1.700 betroffene Frauen verurteilt. Das Unternehmen legte dagegen Berufung ein, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (APA, derStandard.at, 26.1.2015)