Wien - Im Fall Leonie - die Zweijährige war Ende Oktober 2014 mit schweren Brandwunden am Rücken ins Wiener SMZ Ost eingeliefert worden, wo sie nach zwei Wochen intensivmedizinischer Behandlung starb - liegt nun das schriftliche gerichtsmedizinische Gutachten vor. Ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen den erlittenen Verbrühungen und dem Ableben des Mädchens ist demnach "nicht erweisbar".

Der Gerichtsmediziner Wolfgang Denk hat sich eingehend mit dem Schicksal des Mädchens beschäftigt. Dem 26 Jahre alten Vater war ursprünglich vorgeworfen worden, das Kleinkind im Zug einer erzieherischen Maßnahme mit heißem Wasser abgeduscht - in Medienberichten war von "Strafdusche" die Rede - zu haben. Dem Gutachten zufolge waren die Verletzungen, die Leonie dabei davontrug, ihrer allgemeinen Art nach nicht lebensbedrohlich. Es sei "nicht auszuschließen", dass die Kleine an den Folgen einer medikamenteninduzierte Schädigung der Leber starb, heißt es in der Expertise.

Medikamentenunverträglichkeit nicht absehbar

Leonie war nach ihrer Einlieferung ins Spital mit einer ganzen Reihe von gängigen Schmerzmitteln - darunter Paracetamol - und Opiaten behandelt worden, die sich nachhaltig auf die infolge der erlittenen Verbrühungen bereits angegriffenen Organe ausgewirkt haben dürften. Der Gerichtsmediziner betont in seiner Expertise, dass in Bezug auf die Medikation kein Behandlungsfehler vorlag.

Die Ärzte im SMZ Ost hätten ihr Möglichstes unternommen, um das Leben der Zweijährigen zu retten, so der medizinische Sachverständige. Eine mögliche Medikamentenunverträglichkeit bzw. die Folgen für die vorgeschädigte Leber wären zum Behandlungszeitpunkt für sie nicht absehbar gewesen.

Zugleich geht der Gutachter davon aus, dass das Mädchen kurz mit heißem Wasser abgeduscht und nicht - wie zunächst im Raum stand - länger ins Wasser getaucht wurde. Der Wiener Strafverteidiger Roland Friis, der den Vater der Kleinen vertritt, sieht damit seinen Mandanten entlastet. "Das Ganze ist eine tragische Geschichte", so Friis am Montag.

Vor wenigen Wochen hatte ein anderes Gutachten ergeben, dass der Warmwasser-Boiler in der Wohnung in Wien-Floridsdorf, in der Leonie aufwuchs, defekt war. Die Temperatur ließ sich nicht verstellen, der Boiler habe das Wasser immer auf 72 Grad erhitzt, ergab die im Auftrag der Justiz vorgenommene Untersuchung.

In welche Richtung die Staatsanwaltschaft, die gegen Leonies Vater ermittelt, auf Basis dieser Gutachten vorgehen wird, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Der 26-Jährige befindet sich auf freiem Fuß, hat sich aber an ein Betretungsverbot zu halten. Die beiden Geschwister Leonies leben weiter bei der Mutter. (APA, 26.1.2015)