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Wikileaks ist überall - und da lesen die Behörden natürlich gerne mit.

Es war ein sehr geschickt gewählter Zeitpunkt: Einen Tag vor Weihnachten informierte Google drei Mitarbeiter der Enthüllungsplattform Wikileaks darüber, dass ihre Accounts bereits seit langem von US-Behörden überwacht wurden. Eine Meldung, die im Trubel der Feiertage weitgehend unterging. So einfach will man bei Wikileaks die Sache aber nicht abhaken: In einer aktuelle Stellungnahme erheben die Betroffenen nun schwere Vorwürfe gegen Google.

Umfang

Demnach wurden seit April 2012 die Google-Accounts von Sarah Harrison, Joseph Farrell und Kristinn Hrafnsson regelmäßig überwacht. Dabei wurden offenbar sämtlich E-Mails, die dazu gehörigen IP-Adressen und auch Dokumente regelmäßig an die Behörden weitergegeben.

Nicht bekämpft

Bei Wikileaks zeigt man sich weniger darüber erbost, dass Google diese Daten weitergegeben hat - immerhin gab es eine richterliche Anordnung, der sich das Unternehmen beugen musste - sondern an der konkreten Umgangsweise. So hat Google offenbar keinerlei Versuche unternommen, die richterliche Anordnung zu bekämpfen, wie es etwa Twitter bei einer Datenanfrage in Hinblick auf Wikileaks sehr wohl getan hat. Besonders empörend sei, dass die Betroffenen erst zweieinhalb Jahre später über die Spionagemaßnahmen informiert - womit diese keinerlei Chance hatten, sich selbst gegen diesen Einbruch in ihre Privatsphäre zu wehren.

Nichts falsch gemacht?

Bei Google scheint man sich hingegen keines Fehlverhaltens bewusst: Schon im Dezember hatte man darauf verwiesen, dass es Teil der richterlichen Anordnung gewesen wäre, dass man die drei Wikileaks-Mitarbeiter nicht über den Zugriff auf ihre Daten informieren dürfe. Zudem betont das Unternehmen nun recht allgemein, dass man im Interesse der eigenen Nutzer immer wieder solche Anordnungen bekämpft. Warum man dies im aktuellen Fall nicht getan hat, bleibt freilich offen.

Keine Gefährdung

Die Betroffenen streichen heraus, dass sie natürlich keinerlei sensible Informationen über die Google-Accounts abgewickelt hätten. Trotzdem sei dies ein nicht zu tolerierender Eingriff in die Privatsphäre von Journalisten.

Bitte einmal Alles

Den Bürgerrechtlern von der American Civil Liberties Union (ACLU) stößt wiederum ein anderer Punkt der ganzen Affäre besonders auf, nämlich wie allgemein die Durchsuchungsbefehle gehalten sind. "Das heißt eigentlich 'Gib uns alles, was du über eine Person hast'", kritisiert Alexander Abdo, Anwalt bei der ACLU.

Durchsuchungsbefehl

Die parallel zur Stellungnahme veröffentlichten Durchsuchungsbefehle zeigen aber auch, dass der US-Regierung die Verfolgung der Wikileaks-Mitarbeiter deutlich wichtiger zu sein scheint, als man nach außen zugibt. So ist die richterliche Anordnung mit Hinweis auf jenes Spionage- und Computerbetrugsgesetz genehmigt worden, das auch gegen Wikileaks-Informantin Chelsea Manning in Stellung gebracht wurde - und auf das bis zu 45 Jahren Haft drohen. (apo, derStandard.at, 26.1.2015)