Eine Bagatelle kostet die ÖBB nun 8,5 Millionen Euro. Ihre Güterverkehrstochter war im 30 Unternehmen umfassenden Stückgutkartell federführend dabei.

Foto: Standard/Robert Jaeger

Wien -Die Justizmühlen haben langsam gemahlen, nach vierjährigem Verfahren nun aber doch eine nicht rechtskräftige Verurteilung eines Speditionskartells ergeben. Das Kuriose an dem Fall, bei dem die Akteure von 1994 bis 2007 unter der Bezeichnung Speditions-Sammelladungskonferenz Preise abgesprochen hatten: Es handelte sich um ein genehmigtes Bagatellkartell.

Das war auch der Grund, warum das Kartellgericht die Geldbußanträge der Bundeswettbewerbsbehörde ursprünglich abwies. Wegen des Bagatellcharakters der Absprachen wollte es nur symbolische Strafen verhängen. Doch die Wettbewerbshüter zogen dagegen vor den Obersten Gerichtshof (OGH), der wiederum den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrief. Dieser erkannte, dass ein Unternehmen nicht einer Geldbuße entgehen kann, weil sein Fehlverhalten auf einem Irrtum beruht, selbst wenn die Auffassung auf einer Entscheidung einer nationalen Behörde basiert.

Kein Kavaliersdelikt

Anders ausgedrückt: Die Genehmigung des Kartells schützt die teilnehmenden Unternehmen nicht vor einer Strafe. Der OGH entschied in weiterer Folge, dass es sich um kein Kavaliersdelikt handle, bei dem symbolische Strafen ausreichten. Daraufhin vereinbarte die Wettbewerbsbehörde - wie vom Standard exklusiv berichtet - ein Settlement mit den Kartellisten, das nun vom Kartellgericht genehmigt wurde. Es sieht Strafen von 17,5 Mio. Euro vor, wovon 8,5 Mio. Euro auf die ÖBB-Gütersparte um die Rail Cargo Austria (RCA) entfallen. Ingesamt sind 30 Speditionsunternehmen, die Preise bei Stückgut absprachen, betroffen.

Der Vorarlberger Logistikkonzern Gebrüder Weiss muss fünf Mio. Euro aufbringen, sofern die Entscheidung Rechtskraft erreicht. Die Geldbußen der ÖBB verteilen sich auf die Rail Cargo Austria AG, die 7,15 Mio. Euro zahlen muss, und die Rail Cargo Logistics-Austria GmbH, die mit 1,3 Mio. Euro büßt.

Gegen zehn Unternehmen wurden lediglich geringe Geldbußen verhängt, weil sie im Kartell eine untergeordnete Rolle gespielt und mit der BWB kooperiert haben, geht aus einer am Freitag veröffentlichen Mitteilung der Behörde hervor. Straffrei blieb die Deutsche Bahn als Kronzeuge. Sie war mit ihrer Speditionstochter DB Schenker an Bord des Kartells. Heuer liegt der Fokus der Behörde auf Verfahren in den Bereich Mobilfunk, Zucker (Agrana) und Handel (Spar). (as, APA, DER STANDARD, 24.1.2015)