Wien - Der Senat 2 des Presserats beschäftigte sich vor kurzem mit der Veröffentlichung eines Fotos zu einem Eifersuchtsmord auf einer Straße in Wien im August vergangenen Jahres. Das Foto zeigt die Leichen des mutmaßlichen Täters und seiner Ex-Freundin, die auf dem Gehsteig liegen. Unter bzw. neben dem Kopf des Täters und neben dem Körper der Frau sind Blutlachen zu sehen. Das Bild wurde sowohl in "Heute", als auch in der "Kronen Zeitung" sowie in der Tageszeitung "Österreich" gezeigt.

Der Senat bewertet die Bildveröffentlichung als Verstoß gegen Punkt 5 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Schutz der Persönlichkeit). Nach Meinung des Senats hat jeder Mensch auch über seinen Tod hinaus Anspruch auf Wahrung seiner Würde und seiner Person. Der Moment des Todes sei dem Bereich der Intimsphäre zuzurechnen und müsse vor Neugierde und Sensationslust anderer geschützt werden muss.

Auch verpixelte Varianten sind Verstoß gegen Persönlichkeitsschutz

Die Bildveröffentlichung greife nicht nur in die Intimsphäre und Menschenwürde der Abgebildeten ein, sie verletze auch die Persönlichkeitsinteressen der Angehörigen, die in ihrer Trauerarbeit gestört wurden. Die betroffenen Medien haben das Bild in unterschiedlichem Ausmaß verpixelt. Der Senat sieht jedoch auch in den verpixelten Varianten einen Verstoß gegen den Persönlichkeitsschutz.

Dass die Straftat auf einer öffentlichen Straße stattgefunden hat, kann nach Ansicht des Senats im konkreten Fall nicht als Rechtfertigung vorgebracht werden. Dem Senat scheint es so, als hätten die drei Tageszeitungen hier bewusst Grenzen überschritten, um bei den Leserinnen und Lesern eine Schockwirkung auszulösen oder voyeuristische Interessen zu bedienen. Legitime Informationsinteressen können sie nicht ins Treffen führen, so der Senat weiter. Die Veröffentlichung des Bildes war für das Verständnis der Straftat nicht notwendig.

Der Senat fordert die drei betroffenen Medien auf, die von ihm getroffene Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen. Er hat das Verfahren aufgrund von Mitteilungen mehrerer Leserinnen und Leser bzw. aus eigener Wahrnehmung durchgeführt. Die Medieninhaberinnen der Tageszeitungen "Heute", "Kronen Zeitung" und "Österreich" haben von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht. (red, derStandard.at, 23.01.2015)