Bild nicht mehr verfügbar.

Der Wiener Stadtschulrat sah Gefahr in Verzug und schloss eine islamische Privatschule.

Foto: APA/Artinger Guenter

Wien - Der Wiener Stadtschulrat hat wegen Gefahr im Verzug eine private islamische Volksschule in Wien-Brigittenau geschlossen. An der Schule habe es die Anweisung gegeben, dass auch bei Verletzungen von Kindern kein Kontakt mit Behörden aufgenommen werden solle, erklärte der Stadtschulrat und bestätigte damit einen Bericht des "Kurier".

Bei einer Gefährdung von Psyche oder Gesundheit der Schüler müsse sofort gehandelt werden, hieß es aus dem Stadtschulrat. Laut Gesetz genüge hier schon der geringste Zweifel. "Wenn wir uns nicht darauf verlassen können, dass bei Verletzung eines Kindes die Rettung verständigt wird, dann ist Gefahr im Verzug."

Schulinterne Regelung

Anlassfall war laut "Kurier" die Verletzung eines Mädchens, das von einem Mitschüler umgestoßen wurde und sich dabei ein Hämatom auf der Stirn zuzog. Dieser Vorfall wurde am Tag danach von der Schuldirektorin der Polizei gemeldet, wobei diese auch angab, dass das Mädchen nach wie vor eine deutliche Schwellung im Gesicht habe. Als die Direktorin den Erhalter der Schule, einen islamischen Verein, davon informierte, soll dieser eine "schulinterne Regelung" solcher Fälle verlangt haben. Der Schutz der Eltern habe Vorrang, zumal diese oft auch gar keine Sozialversicherung hätten.

Die Obfrau des Erhaltervereins der vor allem von Tschetschenen besuchten Schule bestreitet diese Darstellung: Es habe nie eine Weisung gegeben, nicht die Rettung zu informieren. Die Mutter des Mädchens sei mit diesem beim Arzt gewesen, dieser habe eine weitere Behandlung nicht für nötig erachtet. Als die Direktorin die blauen Flecken bemerkt habe und die Mutter bat, sie zum Röntgen zu bringen, sei diese terminlich verhindert gewesen. Dem Mädchen gehe es offenbar gut, und falls keine medizinische Notwendigkeit bestehe, hätten die Eltern das Entscheidungsrecht, ob sie einen Arzt aufsuchen.

Rechtsmittel

Der Verein will nun sowohl gegen die Direktorin, die "psychisch angeschlagen und Burnout-gefährdet" sei, vorgehen als auch die Schließung der Schule rechtlich bekämpfen.

Die Volksschule ist eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht. Ihre Schüler müssen also am Ende des Schuljahrs eine Externistenprüfung ablegen. Im Stadtschulrat hatte man offenbar schon länger Bauchweh: Schon die Errichtung der Schule wurde zunächst untersagt, später aber vom Unterrichtsministerium genehmigt. (APA, 23.1.2015)