Wien - In der Causa des Korruptionsverdachts rund um die Buwog-Privatisierung wird nun eine Justizpanne saniert, die zu einer monatelangen Verzögerung des Verfahrens und einer möglichen Anklageerhebung geführt hat. Ein Gerichtsbeschluss betreffend Akten eines Anwalts, gegen den in der Causa selber ermittelt wird, sei nun erfolgt, berichtet das Nachrichtenmagazin "Format" laut Vorausmeldung.

Mit einem neuen Anklageentwurf gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere dürfte demnach Ende Februar zu rechnen sein. Der erste Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) war nach dem Auffliegen der Panne vom Justizministerium zur Verbesserung zurückgeschickt worden. Der Fehler lag allerdings nicht bei der WKStA, sondern im Bereich des Straflandesgerichts Wien, wo bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte Akten nicht rechtmäßig gesichtet worden waren.

Nun habe das Landesgericht für Strafsachen in einem Beschluss festgestellt, dass "sämtliche beim Berufsgeheimnisträger (Anwalt, Anm.) beschlagnahmten Akten" zum Akt zu nehmen seien, berichtet das "Format". Der Beschuldigte, der sich auf das Anwaltsgeheimnis beruft, wolle diesen Beschluss des Wiener Straflandesgerichts noch beim Oberlandesgericht Wien bekämpfen. Das Verfahren dort werde laut OLG-Sprecher etwa zwei bis drei Wochen dauern.

Die Panne war Ende November 2014 aufgeflogen, die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts sprach von einem "Versehen". Konkret geht es um die Sichtung der in einer Anwaltskanzlei bei einer Hausdurchsuchung 2010 beschlagnahmten Akten. Bei der zweiten Sichtung im Oktober 2014 sei das Gericht draufgekommen, dass die erste Sichtung 2013 mangelhaft war, weil einer der Betroffenen nicht vertreten war - weder durch seinen Anwalt noch persönlich. Der Beschuldigte sei damals ursprünglich durch einen Rechtsanwalt vertreten gewesen, der auch andere in dem Verfahren vertreten habe. Dieser sei auch geladen worden. Dass dessen Mandat - betreffend des einen Beschuldigten - allerdings vor der Sichtung geendet habe, wurde offenbar letztlich übersehen. Auch der betreffende Rechtsanwalt habe selber angeblich bei der Sichtung nichts dazu gesagt.

Der Widerstand des früheren Anwalts werde von Gerichtsseite als "Verzögerungstaktik" gesehen, so das "Format". Schließlich hätte er fast vier Jahre Zeit gehabt, sich in dem Verfahren einzubringen. Der Betreffende war in der Causa ursprünglich als Anwalt des Grasser-Vertrauten Walter Meischberger tätig, hat inzwischen aber seine Anwaltslizenz zurückgelegt. (APA, 22.1.2015)