In einem STANDARD-Kommentar zur Erbschaftssteuer zu Jahresende habe ich einen Vorschlag gemacht, den ich noch einmal aufgreifen möchte – in der Hoffnung, dass er in die laufenden Verhandlungen zur Steuerreform einfließt.

Dass es zu irgendeiner Art der Erbenbesteuerung kommen wird, steht so gut wie fest. Es ist für die ÖVP die am ehesten verdauliche Form der Substanzbesteuerung und würde der SPÖ erlauben, das für sie so wichtige Thema Vermögenssteuern gesichtswahrend abzuhaken.

Aber statt ein Steuersystem mit vielen unterschiedlichen Sätzen und zahlreichen Ausnahmen zu kreieren, wäre es besser, eine Einheitssteuer von zehn Prozent ausnahmslos auf alle Erbschaften einzuheben. ein ähnliches Modell (mit fünf Prozent) hat vor einigen Jahren der Innsbrucker Steuerrechtler Reinhold Beiser vorgeschlagen.

Keine Freibeträge oder Ausnahmen

Es gäbe dann keine Freibeträge und keine Obergrenzen, keine niedrigeren Sätze für Familienmitglieder, keine Schonung von Grund und Boden, auch nicht von Eigenheimen, volle Einbeziehung von Sparbüchern und Bankkonten (dafür muss mit Verfassungsmehrheit die Endbesteuerung abgeschafft werden) und keine Ausnahmen für Unternehmen. Denn all diese Ungleichbehandlungen schaffen neue Ungerechtigkeiten, die sachlich oft nicht begründet sind.

Von jeder Verlassenschaft müsste ein Zehntel an den Fiskus abgeliefert werden – im Normalfall innerhalb von zwei Jahren nach Antritt der Erbschaft, in besonderen Fällen (bei Unternehmens- oder Hofübergaben oder einem teuren Eigenheim, dem keine Geldmittel gegenüberstehen) soll die Finanz die Frist auf fünf Jahre erstrecken können.

Schenkungssteuer ab 5.000 Euro

Für Schenkungen müsste es einen Freibetrag geben, sonst wäre jeder Blumenstrauß steuerpflichtig. Der sollte aber nicht höher als 5.000 Euro im Jahr sein; das würde eine größere Reise als Geschenk noch ausnehmen, ein Kleinauto für Sohn oder Tochter schon nicht. Für kleine Ersparnisse wäre das ein Schlupfloch, wenn etwa die Oma ihr Sparbuch über mehrere Jahre verteilt dem Enkel steuerfrei schenkt. Geschenkt, kann man da aus steuerlicher Sicht nur sagen.

Privatstiftungen müssten die Steuer – wie im SPÖ-Plan vorgesehen – über einen Zeitraum von 30 Jahren bezahlen; das wären jährlich 0,33 Prozent auf das Stiftungsvermögen.

Das löst keine Steuerflucht aus

Eine solche bescheidene Besteuerung würde bei Großvermögen keine Steuerflucht nach Liechtenstein und anderswo auslösen und sicher auch kein halbwegs gesundes Unternehmen ruinieren. Aber es würde alle Erben dazu zwingen, einen kleinen Teil ihres unverhofften – und nicht durch eigene Leistung erzielten – Gewinns an die Gemeinschaft abzuliefern.

Deshalb sollte es auch keine Freibeträge geben: Auch bei kleinen Erbschaften gibt es keinen sachlichen Grund, sie gegenüber Arbeitseinkommen steuerlich zu begünstigen. Der Großteil der Erträge würde ohnehin von hohen Vermögen kommen.

Die einzige mögliche Ausnahme wäre ein Freibetrag von vielleicht 100.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt; für Kinder, die im Normalfall beim Erben bereits ein eigenes Leben haben, ist hingegen jede Besserstellung gegenüber anderen Erben verzichtbar.

Keiner wäre zufrieden

Ein solcher Steuerplan würde niemanden zufriedenstellen: Die ÖVP ist bekanntlich grundsätzlich gegen Erbschaftssteuern, und der SPÖ wären die Sitze für die Reichen viel zu niedrig. Aber gerade darin liegt das Potenzial für einen politischen Kompromiss. Und die Einfachheit des Modells, für das man nicht einmal einen Bierdeckel braucht, würde eine Einigung auch erleichtern – und das Scheitern der Koalition an der Steuerreform verhindern helfen.

Und bei geschätzten Übertragungen von acht bis zehn Milliarden Euro im Jahr und mehr als 80 Milliarden Euro Stiftungsvermögen kämen für die Steuerreform mehr eine Milliarde Euro im Jahr zusammen. (Eric Frey, derStandard.at, 21.1.2015)