Der Widerstand in der europäischen Öffentlichkeit gegen Teilaspekte eines Freihandelsabkommens mit den USA (TTIP) wächst. Man darf Befriedigung darüber empfinden, dass sich darin so etwas wie politische Bewusstseinsbildung auf der Ebene gesamteuropäischen Denkens manifestiert. Beim Thema Umwelt und Lebensmittelstandards ist eine solche Wachsamkeit durchaus begrüßenswert. In der Frage der Sinnhaftigkeit einer Schiedsgerichtsbarkeit im Fall von Investitionsschutz-Streitigkeiten ist die sich manifestierende Ablehnung allerdings von mangelndem Einblick und Erfahrung geprägt.
Sowohl die zuständigen Bundesbehörden als auch die Wirtschaftskammer Österreich hätten Gelegenheit gehabt, die Gründe zu erläutern, die für die Verankerung einer Schiedsgerichtsbarkeit im Abkommen sprechen. Dankenswerterweise hat DER STANDARD einschlägig tätigen Rechtsexperten Gelegenheit gegeben, die Sinnhaftigkeit einer außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit angesiedelten Schiedsgerichtsbarkeit darzulegen. Etwa Schutz von Investoren vor gerichtlicher oder behördlicher Willkür, vor allem bei Enteignungen, Kapitaltransfer und Ähnliches.
Internationale Praxis
Solche Schiedsgerichte sind seit vielen Jahrzehnten internationale Praxis und in Hunderten Investitionsschutz-Abkommen, auch Österreichs, dokumentiert. Die Verfahrensgrundsätze sind international geregelt und die Schiedsrichter international zertifizierte, renommierte Fachleute. Jede der in solchen Gerichtsverfahren involvierten Firmen hat das Recht, einen Schiedsrichter ihres Vertrauens zu entsenden! Zum Nachdenken anregen sollte der Umstand, dass keiner der Vertragsstaaten bei den Verhandlungen auf die Möglichkeit der Anrufung von Schiedsgerichten verzichte wollte. (Otto Maschke, derStandard.at, 20.1.2015)