Graz - Ein 49-Jähriger hat sich am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen mehrfacher Vergewaltigung und Misshandlungen seiner Ex-Freundin verantworten müssen. Der Angeklagte soll das Opfer in seinem Haus in der Oststeiermark festgehalten haben. Erst nach wochenlangem Martyrium gelang der Frau die Flucht. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe, ein Urteil war für den Abend geplant.

Die 40-Jährige hatte den Mann Anfang 2014 kennengelernt und war im Frühjahr für mehrere Wochen bei ihm zu Besuch. Zunächst basierte das Zusammenleben auf Freiwilligkeit, doch dann wollte er sie nicht mehr gehen lassen: "Er nahm mir die Autoschlüssel weg und versperrte die Tür. Die Schlüssel steckte er in seine Hosentasche", erklärte das Opfer bei der Befragung durch die Richterin, die schon vor der Verhandlung auf Video aufgezeichnet worden war.

"Er sagte, ich gehöre ihm"

Der Mann soll krankhaft eifersüchtig gewesen sein und ihr Affären mit anderen Männern unterstellt haben: "Ich sagte, ich möchte heim, aber er sagte Nein, ich gehöre ihm, und er drohte, er weiß wo ich wohne und er werde mich finden und erschießen", schilderte die Frau - begleitet von heftigen Weinkrämpfen. Er habe ihr Patronen gezeigt, habe mit einer Hacke Einrichtung und eine Tür zerstört. Er soll sie mehrmals geschlagen und getreten haben: "Einmal da packte er mich an den Haaren und schlug meinen Kopf immer und immer wieder am Boden auf."

Ein Fluchtversuch sei ihr missglückt, dann sei es noch schlimmer geworden. Mehrfach soll sie der Angeklagte vergewaltigt haben, sie erlitt durch seine Misshandlungen Platzwunden und Brandverletzungen, doch eine ärztliche Versorgung habe er ihr verweigert. "Ich habe noch nie so einen bösen Mann erlebt", meinte sie weiter. Während der vor Gericht abgespielten, stundenlangen Befragung des Opfers, im Zuge derer sich die Frau mehrmals übergab, zeigte der 49-Jährige keine Regung. Er behauptete, die 40-Jährige habe jeden Tag Sex mit ihm gewollt. Die Verletzungen habe sie sich wo anders zugezogen, etwa bei einem Draht im Garten, gegen den sie gelaufen sein soll.

Staatsanwältin Katharina Doppelhofer sprach sich in der Anklage für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Am Nachmittag erging das Urteil: zwölf Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Laut psychiatrischem Gutachten ist der Angeklagte in höchstem Maß gefährlich, aber zurechnungsfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des Beschuldigten hat Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angekündigt. (APA, 19.1.2015)