Im Österreichischen Impfplan 2015 gibt es Neuerungen bzw. Klarstellungen zu den verschiedenen Immunisierungen. Dabei handelt es sich um die Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV), Keuchhusten (Pertussis), Influenza und Pneumokokken.

HPV-Gebärmutterhalskrebs

Die 2014 Kinderimpfprogramm eingeführte Immunisierung für Buben und Mädchen wird 2015 in den Schulen so organisiert, dass die HPV-Impfserie (zwei Teilimpfungen) noch im laufenden Schuljahr abgeschlossen werden kann.

Zusätzlich wird die Immunisierung in den öffentlichen Impfstellen der Bundesländer für Neun- bis Zwölfjährige kostenlos angeboten. Als Zeitpunkt für die Inanspruchnahme gilt der Zeitpunkt der ersten Teilimpfung. Auch Kinder der vierten Schulstufe können diese Impfung an den genannten Stellen in Anspruch nehmen.

Zusätzlich bieten die Bundesländer für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Catch-up-Impfungen zu einem vergünstigten Selbstkostenpreis an. Wie die Statistik zeigt, konnte die HPV-Kinderimpfung in jenen Bundesländern am besten etabliert werden, wo es diese sowohl via öffentliche Stellen als auch bei niedergelassenen Ärzten gibt.

Pertussis (Keuchhusten)

Auch in Österreich ist es zu einem Anstieg der Keuchhusten-Erkrankungen bei Erwachsenen gekommen. Das liegt teilweise daran, dass erst in den letzten Jahren eine weitgehende Durchimpfung bei Kindern erreicht wurde. Die Impfung sollte auch aufgefrischt werden.

Ein Mittel zur Behebung solcher Impflücken besteht darin, bei anlassbezogenen Tetanusimpfungen nach Verletzungen und bei regulären Auffrischungsimpfungen die Kombinationsimpfung Dip-TET-PEA-IPV (Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio) empfohlen wird. Außerdem wird die Pertussis-Impfung jetzt auch allen noch nicht immunisierten Schwangeren ab der 27. Schwangerschaftswoche empfohlen sowie allen Personen im engen Umfeld von Neugeborenen. Die Impfung ist für Schwangere unbedenklich.

Influenza

Bei der Influenza gibt es eine Neuerung bei den Impfstoffen. Seit 2014 ist in Österreich ein nasaler Lebendimpfstoff (Nasenspray) verfügbar, der ab dem Alter von 24 Monaten bis zum abgeschlossenen 18. Lebensjahr angewendet werden kann. Bei Kindern, die noch nie gegen Influenza geimpft worden sind, wird eine zweimalige Verwendung im Mindestabstand von vier Wochen empfohlen. Letzteres gilt in diesen Fällen auch für die Vakzine zum Injizieren.

Pneumokokken

Die Impfung mit einem sogenannten Konjugatimpfstoff wird im dritten, fünften und zwölften Lebensmonat durchgeführt. "Risikokindern" (etwa wegen angeborenen Immunerkrankungen) steht die Gratisimpfung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr zur Verfügung.

Bei Erwachsenen ab dem 51. Lebensjahr wird die Impfung ebenfalls empfohlen. Die Immunisierung sollte für noch nicht Geimpfte zuerst mit dem Konjugatimpfstoff (Vakzine wie bei Babys, PNC13), nach einem Jahr mit dem älteren und bei Babys nicht wirkenden Polysaccharidimpfstoff (PPV23) durchgeführt werden. Für Erwachsene, die bereits mit PPV23 geimpft sind, wird nach zwei Jahren eine Impfung mit dem konjugierten Impfstoff (PNC13) empfohlen. (APA/red, derStandard.at, 19.1.2105)