Bild nicht mehr verfügbar.

In einem Patentantrag beschreibt Apple, wie Fingerabdrücke mit einem anderen Gerät synchronisiert werden könnten.

Foto: REUTERS/Jason Lee

Zeichnung aus dem Patentantrag.

Foto: Apple

Bei der Einführung des Fingerabdruckscanners mit dem iPhone 5s versicherte Apple, dass die Fingerabdrücke nur am Gerät selbst gespeichert werden sollen. Auf keinen Fall würden sie zu den Servern des Unternehmens hochgeladen. Genau das könnte nun aber doch der Fall sein. Aus einem Patentantrag geht hervor, dass Apple eine Synchronisierungslösung für Fingerabdrücke zumindest angedacht hat.

Für Apple Pay

Das Patent "Finger biometric sensor data synchronization via a cloud computing device and related methods" beschreibt eine Methode, mit der ein Fingerabdruck nur einmal auf einem Gerät eingerichtet werden muss. Durch den Upload in die iCloud könnte der Fingerabdruck dann auch auf einem weiteren Gerät zur Authentifizierung des Nutzers herangezogen werden, obwohl er dort nicht manuell eingerichtet wurde. Das wäre etwa auf Zweitgeräten wie einem iPad möglich, aber auch bei Bezahlterminals für Apple Pay.

Sicherheit

Das System sieht auch vor Fingerabdrücke mit der Apple ID zu verknüpfen. Diese müsste für mehr Sicherheit vom Nutzer beim Einrichten der Fingerabdrücke auf dem ersten Gerät verifiziert werden. Alternativ könnten die Fingerabdrücke statt über die iCloud allerdings auch über NFC oder Bluetooth zwischen den Geräten abgeglichen werden.

Sicherheitsbedenken

Das Patent wurde im Juli 2013 eingereicht, wenige Monate vor Start des iPhone 5s, und nun am 15. Jänner veröffentlicht. Ob das Unternehmen tatsächlich plant, die Fingerabdrücke in Zukunft zwischen Geräten zu synchronisieren ist nicht bekannt. Apple würde damit jedenfalls gegen sein bisheriges Versprechen verstoßen, die Daten nur lokal zu speichern. Sollten Fingerabdrücke in Zukunft doch zu den Servern des Unternehmens hochgeladen werden, würde das angesichts vergangener Hackerangriffe auf die iCloud große Sicherheitsbedenken wecken. (br, derStandard.at, 16.1.2015)