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ÖVP-Klubobmann Lopatka weiß gern alles.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Im Gefolge der Terroranschläge von Paris scheint nun auch in Österreich die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung neu auszubrechen. In einer Aussendung forderte ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka am Mittwoch weitere Befugnisse und Mittel für die Sicherheitskräfte im Kampf gegen den Terrorismus. Zu diesem Zweck solle auch über eine Wiedereinführung der umstrittenen Regelung nachgedacht werden.

Zwar könne eine Vorratsdatenspeicherung keine Anschläge verhindern, gestand Lopatka ein. Sie könne aber dazu beitragen, Hintergründe und Mittelsmänner ausfindig zu machen.

Widerspruch

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger, sprach sich am Mittwoch hingegen klar gegen eine neue Vorratsdatenspeicherung aus. Als Antwort auf den Terror dürfe es "keinen Schritt geben, der unsere Gesellschaft unfreier macht", sagte Holzinger. "Selbst eine Überwachung großen Stils wird Verbrechen wie diese nicht verhindern können."

"Die Situation ist sicher nicht einfach", räumte Holzinger bei einer Pressekonferenz ein. "Aber eines kann jedenfalls nicht die Antwort auf dieses gravierende gesellschaftliche Problem sein, nämlich ein Abrücken von den Grundrechten und von der Rechtsstaatlichkeit."

Aufgehoben

Der VfGH-Präsident erinnerte daran, dass die Vorratsdatenspeicherung erst vor wenigen Monaten vom Europäischen Gerichtshof und vom Verfassungsgericht aufgehoben wurde. Diese Maßnahme nun wieder einzuführen könne nicht die richtige Antwort auf die Ereignisse von Paris sein: "Ich hoffe daher sehr, dass es andere Wege für die Sicherheitsbehörden gibt als die anlasslose Speicherung von Daten aller Mitbürger."

Die Grundrechte seien ein hohes Gut und dürften nie aufgegeben werden. "Das wäre die falscheste Antwort auf diese Bedrohung", betonte Holzinger. Es brauche nun "mehr Rechtsstaatlichkeit und nicht weniger".

Frankreich

Ob die von Innen- und Justizministerium angedachte eingeschränkte Anwendung der Vorratsdatenspeicherung verfassungsrechtlich überhaupt möglich wäre, wollte Holzinger nicht beurteilen. Das müsse sich der Gesetzgeber überlegen. "Ich mache nur darauf aufmerksam, dass in Frankreich die Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung in einem sehr weiten Umfang bestanden haben, und offenbar hat das auch nicht dazu geführt, dass man diese Terrorakte verhindern konnte." (red, APA, 14.1.2015)