Salzburg - Die beiden Jugendlichen, die sich von Österreich aus als Ehegattinnen für IS-Kämpfer angeboten haben sollen, werden nicht in Untersuchungshaft genommen. Das Landesgericht Salzburg gab in einer Aussendung bekannt, dass "keine ausführungsnahe Handlung der beiden Mädchen […] gegeben sei". Die 16- und 17-jährigen Mädchen wurden enthaftet.

Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der terroristischen Vereinigung (§ 278b Abs 2 StGB) durch die Staatsanwaltschaft bleibt aufrecht. Den Stand der Ermittlungen wollte deren stellvertretender Mediensprecher, Robert Holzleitner, gegenüber der APA nicht konkretisieren.

Ob die 16-jährige Tschetschenin aus der Stadt Salzburg weitere Aktivisten und auch die mit ihr aufgegriffene 17-Jährige aus Oberösterreich für die Terrormiliz Islamischer Staat rekrutiert hat, wollte er nicht beantworten. "Ich kann das nicht bestätigen, aber es steht im Raum, dass sie mehrere Personen kontaktiert hat", sagte Holzleitner.

An ungarisch-rumänischer Grenze aufgegriffen

Die beiden Mädchen stehen im Verdacht, "sich Ende Dezember 2014 durch Kontaktaufnahme über elektronische Fernkommunikationsmittel zur Ehe mit aktiven, ihnen bis dahin nicht bekannten Kämpfern der Terrororganisation Islamischer Staat zur Reise in den Nahen Osten und in weiterer Folge zur Betreuung der zukünftigen Ehemänner bereit erklärt zu haben", heißt es in der Aussendung.

Obwohl sie sich bereits mit dem Zug in Richtung Bulgarien und Naher Osten abgesetzt haben und dabei an der ungarisch-rumänischen Grenze aufgegriffen und zurück nach Österreich geschickt wurden, sei weder Flucht- noch Tatbegehungsgefahr gegeben, so das Landesgericht.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft Salzburg kann innerhalb von 14 Tagen Beschwerde erheben und wird das laut Holzleitner auch tun. Über die Berufung hat das Oberlandesgericht Linz zu entscheiden. (red, derStandard.at, 13.1.2015)