Wien – Der Untersuchungsantrag zur Causa Hypo von Blau, Grün und Pink hat den Sanktus von SPÖ und ÖVP – auch wenn dieser nach ihrem neu gewonnen Minderheitenrecht gar nicht nötig wäre: Das erklären die Klubobleute Andreas Schieder und Reinhold Lopatka im Gespräch mit dem STANDARD. Freitagnachmittag hatten ihnen die drei Oppositionsparteien ihren Auftragstext für den anstehenden U-Ausschuss zur Kärntner Problembank übermittelt.

Konkret wollen Freiheitliche, Grüne und Neos das Milliardendesaster in drei Themenkomplexe gliedern und mithilfe von 47 Unterpunkten durchleuchten – und gewährten Rot und Schwarz bewusst Einsicht in ihre Vorhaben. Bis kurz vor der Sondersitzung des Nationalrats am Mittwoch, in der der Antrag auf den U-Ausschuss zur Causa prima des Landes eingebracht und abgesegnet werden soll, behielten sich die drei Parteien zwar noch kleinere Nachschärfungen vor, erklärten sich aber auch bereit, bei Bedenken der Regierungsfraktionen mit ihnen darüber zu diskutieren.

"Wenn es zu keinen gravierenden Änderungen mehr kommt", erklärt Lopatka, "sind von unserer Seite keine verfassungsrechtlichen Einsprüche zu erwarten. Das Ganze wird von uns daher so genommen, wie es von der Opposition kommt." Dazu sieht er es als "Vorteil", dass sich die drei Parteien gleich auf 47 Unterpunkte konzentriert haben – "damit man alles gut abarbeiten kann".

Schieder: "Vernünftige Dreiteilung"

Schieder qualifiziert "die Dreiteilung" bei der anstehenden Aufklärungsarbeit in "die Ära unter der Kärntner FPÖ" (als das Land milliardenschwere Haftungen einging), "die Phase rund um die Verstaatlichung der Hypo" und "die Zeit danach" als "vernünftig". Schieder: "Am Untersuchungsantrag der Opposition gibt es nichts auszusetzen – und damit wird es auch so laufen."

In einer anderen Angelegenheit, die vor allem den Grünen missfällt und die unter den Parlamentsredakteuren als umstritten gilt, wollen die Klubobleute von SPÖ und ÖVP aber sehr wohl noch mit der Opposition reden: Die Koalitionsparteien möchten im U-Ausschuss nämlich für Auskunftspersonen, die nicht von öffentlichem Interesse sind, also etwa Mitarbeiter von Ministerien, einen Sichtschutz.

Ob das begehrte Zeugenschutzprogramm bereits nach der nächsten Präsidiale feststehen wird? Lopatka: "Ob wir es bereits bei der Sitzung diese Woche ausdiskutieren, wird man sehen. Bis zum Start des U-Ausschusses haben wir ja noch etwas Zeit." (Nina Weißensteiner, DER STANDARD, 11.1.2015)