59 Stolpersteine, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern sollen, haben die mutmaßlichen Täter beschmiert.

Foto: Komitee Stolpersteine

Salzburg - Für die Reihe an nationalsozialistischen Beschmierungen und Beschädigungen von Stolpersteinen in der Stadt Salzburg steht nun ein erster Prozesstermin fest: Ab dem 22. Jänner müssen sich nun vier mutmaßliche Täter vor einem Geschworenensenat wegen Wiederbetätigung verantworten. Der Prozess ist auf fünf Tage angesetzt.

Als Hauptangeklagte werden zwei junge Männer, die zur Tatzeit 21 und 20 Jahre alt waren, geführt. Sie sollen in 133 Fällen nationalsozialistisch motivierte Sachbeschädigungen begangen haben. Beide Angeklagten zeigten sich bisher in den Vernehmungen geständig. Der Sachschaden beträgt rund 20.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft ihnen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz nach Paragraf 3f und 3g vor. Damit drohen dem inzwischen 22-Jährigen zwischen zehn und 20 Jahre Haft, seinem um ein Jahr jüngeren Komplizen fünf bis 20 Jahre. Der hohe Strafrahmen resultiert daraus, dass sich der Paragraf 3f des Verbotsgesetzes noch auf eine Bestimmung aus dem Jahr 1945 bezieht und diese im Rahmen des neuen Strafgesetzbuches 1975 nicht reformiert wurde.

"NS statt US" Beschmierungen in der ganzen Stadt

Zwischen Februar und Herbst 2013 soll der 21-Jährige 128 Taten ausgeführt haben; seinem Komplizen werden 61 Taten zur Last gelegt. Die Beschmierungen sollen sie teilweise allein, teilweise gemeinsam ausgeführt haben. 59 Stolpersteine, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, sollen sie dabei mit Farblack besprüht haben. Hinzu kommen zahlreiche Beschmierungen an Hausfassaden, Parkscheinautomaten, Haltestellen und öffentlichen Toiletten mit nationalsozialistischen Botschaften wie "NS statt US".

Mitangeklagt sind zwei Mädchen, die bei den Vandalenakten Schmiere gestanden sein sollen. Weil die beiden zur Tatzeit noch jugendlich waren, wird die Geschworenenbank unter anderem mit Personen besetzt, die entweder als Lehrer, Erzieher oder in der Jugendwohlfahrt oder Jugendbetreuung tätig sind.

Für einen Teil der ihnen vorgeworfenen Taten erhielten die beiden Burschen übrigens schon eine Verfahrenseinstellung, weil sie, während die Beschmierungen verübt wurden, ein Alibi hatten: Sie saßen in U-Haft. Somit dürfte es noch weitere Täter geben. (Stefanie Ruep, DER STANDARD, 10.1.2015)