Wien - "Mein Mandant hat schlichtweg keine Ahnung, was ihm das Vergnügen bereitet, heute hier zu sein", sagt Verteidiger Philipp Wolm. Der angesprochene Vjeran R. schaut vor Richterin Christina Salzborn allerdings nur bedingt vergnügt aus. Ist er doch angeklagt, bei einem Freund die Wohnungstür eingetreten und ihn schwer verletzt zu haben.

Bei der Polizei hat der 30-Jährige bisher von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch gemacht, nun bekennt er sich nicht schuldig. Ja, er sei am 13. Dezember 2013 bei seinem Freund Lukas H. in der Wohnung gewesen, da dieser ihm 400 Euro geschuldet habe.

Rippenbruch und Prellungen

Aber nein, er habe weder die Eingangstür mit derartiger Wucht eingetreten, dass die aus den Angeln sprang, noch dem angeblichen Opfer solche Faustschläge versetzt, dass der einen Rippenbruch und Prellungen erlitt.

Dass ihn sein Mittlerweile-nicht-mehr-Freund einen Tag später angezeigt hat, kann sich R. nur aus einem Grund erklären: "Er leidet an bipolarer Störung, damals war seine manische Phase auf dem Höhepunkt", erinnert sich der Angeklagte.

Bereits einen Tag vor dem angeklagten Vorfall sei H. in der Früh ziemlich illuminiert bei ihm aufgetaucht und habe von einer Schlägerei erzählt. Von der müssen wohl auch die Verletzungen stammen, mutmaßen R. und Wolm.

Demolierter Aufzug und Drohung mit Waffe

Richterin Salzborn kann sich auf ein psychiatrisches Gutachten über H. stützen. Der war nämlich im vergangenen Sommer selbst Gegenstand von Ermittlungen. Er soll einen Aufzug demoliert und den Wohnungskollegen des Angeklagten mit einer Faustfeuerwaffe bedroht haben. Das Verfahren wurde eingestellt – da er eindeutig psychisch krank war.

Mittlerweile ist der 27-Jährige in Behandlung und medikamentös gut eingestellt. "Sie haben im vergangenen Oktober, fast ein Jahr nach der Tat, bei der Polizei eine Aussage gemacht. Wissen Sie noch, was Sie damals gesagt haben?", fragt ihn die Richterin.

Die etwas überraschende Antwort: "Ich muss sagen, dass ich keine Erinnerungen mehr an die Zeit habe." Weder an die Aussage 2014 noch an den Vorfall 2013. "Kann es sein, dass es so ist, wie der Angeklagte schildert? Dass Sie sich bei einer Rauferei schon vorher verletzt haben?" – "Das kann sein", verweist H. auf seine Amnesie. "Es ist alles sehr, sehr verschwommen."

Guter persönlicher Eindruck

Die logische Folge dieser Aussage: Salzborn spricht den Angeklagten nicht rechtskräftig frei. "Erstens lässt sich nicht mehr zweifelsfrei feststellen, was damals passiert ist. Und zweitens ist das Gericht durch den Auftritt des Angeklagten zum Eindruck gekommen, dass es unwahrscheinlich ist, dass er wegen 400 Euro hineinkracht wie die Wega." (Michael Möseneder, derStandard.at, 7.1.2015)