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Auch Greenpeace setzte, wie hier bei einer Aktion in der Wüste von Nazca in Peru, bereits auf die Macht der Bilder von Fotodrohnen.

Foto: AP/Rodrigo Abd

"Well, it‘s done guys", hieß es vor kurzem lapidar auf der Videoplattform Vimeo. Der erste Porno, der mit einer Filmdrohne gedreht wurde, ging online. "Drone Boning" zeigt zwar wesentlich mehr Landschaft als Sex (und den auch nur aus weiter Entfernung im Drüberfliegen), doch die Reaktionen waren teilweise heftig. Beflügeln die Bilder in momentan schärfstmöglicher Auflösung (4K) doch auch die Skepsis, die viele Menschen den fliegenden Kisten mit ihren angeschraubten Kameras entgegenbringen: Man ist nirgendwo mehr sicher vor neugierigen Blicken.

Die (harmlosen) Bilder haben freilich schon längst fliegen gelernt. Bei professionellen Naturdokumentationen ersetzen sie Flugzeuge oder Helikopter, auch aus der Tourismusbranche sind die vergleichsweise billig hergestellten Panoramabilder nicht mehr wegzudenken. Selbst bei Staatsbanketten winken honorige Gäste in Kameras hoch oben über der Szenerie. Und vergangene Weihnachten dürfte die Fotodrohne die gute alte Eisenbahn auf dem Wunschzettel endgültig überflügelt haben.

Österreich: Gesetz nach Boom

Die billigsten ferngesteuerten Brummer mit integrierter Ein-Megapixel-Kamera sind mittlerweile um unter 50 Euro im Spielzeughandel zu haben. Nach oben hin kann es im Fachhandel schnell über die 1000-Euro-Grenze und weit darüber hinaus gehen.

Ein Land erhebt sich in die Lüfte, doch die wenigsten – vor allem Amateurpiloten – wissen, wo sie ihre Quadkopter, Hexakopter oder Oktokopter fliegen lassen beziehungsweise filmen und die Ergebnisse dann veröffentlichen dürfen. Das Verkehrsministerium hat bereits vor einem Jahr auf den aufkommenden Boom reagiert und ein neues Luftfahrtgesetz geschaffen, in dem sicherheitstechnische und gewerbliche Regeln festgeschrieben sind. Für unbemannte Luftfahrzeuge (egal ob mit Kamera oder ohne) gibt es demnach folgende Kategorien:

  • Spielzeug darf eine maximale Bewegungsenergie von 79 Joule und eine Flughöhe von unter 30 Metern haben.
  • Flugmodelle brauchen keine Betriebsbewilligung, es besteht bereits Versicherungspflicht, der Aktionsradius darf 250 Meter nicht übersteigen, Maximalflughöhe: 150 Meter.
  • Flugmodelle über 25 Kilogramm bedürfen bereits einer Betriebsbewilligung der Austro Control, sonst wie die vorige Kategorie.
  • Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 bis 150 Kilo dürfen für gewerbliche Zwecke in mehr als 500 Meter Umkreis fliegen, aber der Pilot muss Sichtkontakt zur Drohne haben; eine Betriebsbewilligung ist notwendig.
  • Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 bis 150 Kilo werden behandelt wie bemannte Luftfahrzeuge, Pilotenschein ist notwendig, Sichtkontakt zum Gerät ist nicht mehr notwendig, sonst wie vorige Kategorie, nur für Profis.

Auch in die spezielleren Luftverkehrsregeln haben unbemannte Luftfahrzeuge Einzug gefunden. Dabei werden wiederum vor allem sicherheitsrelevante Aspekte geregelt. So ist der Betrieb von Flugmodellen mit einem Gewicht bis einschließlich 25 Kilogramm über dicht besiedelten Gebieten, über feuer- oder explosionsgefährdeten Industriegeländen oder über Menschenansammlungen im Freien ausnahmslos verboten. Es ist also Privatpersonen nicht erlaubt, Demos oder das Gewurl auf der Mariahilfer Straße an Einkaufssamstagen zu filmen. Andere unbemannte Luftfahrzeuge benötigen für den Betrieb über den genannten Gebieten eine Genehmigung der Austro Control.

Frankreich: Flüge über AKWs

Die gleichen Verbote gelten praktisch in ganz Europa, also auch in Frankreich, wo vergangenes Jahr Drohnenflüge über Atomkraftwerken für Aufregung gesorgt haben. Wer die mehr als zwanzig dokumentierten Flüge gelenkt hat, ist bis heute ein Rätsel. Die französischen Behörden gehen aber davon aus, dass es sich um Foto- und Filmflüge gehandelt habe. Dass es offenbar so einfach ist, heikle Infrastruktur auszuspähen, schürt ebenfalls – und nicht nur in Frankreich – das Unbehagen gegenüber den Fluggeräten.

In den USA wurden zuletzt Probleme mit Amateurdrohnen in der Nähe von Flughäfen gemeldet. In einem Bericht der Federal Aviation Administration (FAA) sind 175 gefährliche Zwischenfälle aufgelistet; die meisten davon laut "Washington Post" in New York und in Washington.

USA: 500.000 Drohnen

Kleine ferngesteuerte Drohnen sind in den USA erlaubt, sie dürfen nicht höher als rund 120 Meter steigen und müssen zu Flughäfen einen Abstand von mindestens acht Kilometern halten. Das Betreiben von Drohnen mit kommerziellem Hintergrund ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Doch gerade in den USA hat sich nach dem Niedergang der Fotoindustrie wieder ein florierender Markt mit kleinen, leichten Kameras etabliert. Und mit ebendiesen robusten Action-Cams werden viele Drohnen ausgerüstet. Nach Schätzungen der FAA wurden in den USA seit 2011 etwa eine halbe Million kleiner ferngesteuerter Fluggeräte verkauft.

Wer filmt, will die Ergebnis auch herzeigen. Und damit beginnt für Fotodrohnenpiloten der zweite Durchgang im rechtlichen Slalom: Datenschutzgesetz, das Recht auf das eigene Bild und Privatsphäre, Urheberrecht und auch das Mediengesetz, um die wichtigsten Rahmenbedingungen zu nennen. Grundregel: Sind Menschen auf der Aufnahme erkennbar, dürfen Filme oder Fotos nur mit deren Einverständnis veröffentlicht werden.

Google Street View

Es spricht nichts dagegen, den eigenen Garten oder das eigene Haus von oben herzuzeigen. Kommt dabei auch Nachbars Garten ins Bild, wird es problematisch. Zur Erinnerung: Die gesetzlichen Auflagen für die Veröffentlichung von Bildern aus der Öffentlichkeit zu gewerblichen Zwecken sind in Österreich so streng, dass selbst Google Streetview w .o. gegeben hat.

Grob zusammengefasst sollten heimische Drohnenhobbyfilmer auf der halbwegs sicheren Seite sein, wenn sie:

  • Wien meiden aufgrund des Verbots von Flügen über größeren Menschenansammlungen und der Kontrollzone für den Flughafen;
  • Am Land allein auf weiter Flur nicht höher als 150 Meter fliegen;
  • Auf Modellflugplätze ausweichen;
  • Keine Menschen filmen.

Wem jetzt die Lust auf das fliegende Auge vergangen ist, kann auch fliegen lassen. Eine Reihe von Unternehmen bieten Ausrüstung samt Piloten an. Allerdings sind derartige Einsätze für simple Homestorys mit rund 500 Euro pro Stunde nicht ganz billig. Wer sich nicht abschrecken lässt, kann sich auf dronestagr.am, einem Internetportal für Luftaufnahmen, wunderschöne Anregungen für den nächsten Rundflug holen. (Michael Simoner, DER STANDARD, 5.1.2014)