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Exegese der Neujahrsbotschaft 2015 des Herrn Bundespräsidenten Heinz Fischer: Der Präsident führt ein neues Prinzip in die Steuergesetzgebung ein, nämlich das der verdienten und der unverdienten finanziellen Einkommens- und Vermögenszuwächse und deren Besteuerung. Nach seiner Vorstellung sollen "Einkommens- und Vermögenszuwächse, denen keine entsprechenden Leistungen gegenüberstehen, zur Finanzierung zukunftssichernder Aufgaben herangezogen werden".

Das wird jetzt spannend. Stellt eine Investition in eine Immobilie oder ein Unternehmen, der eine Wertsteigerung folgt, jetzt eine "entsprechende Leistung" dar oder nicht? Aber diese Vermögenszuwächse sind ohnehin besteuert. Nein, der Bundespräsident denkt offenbar an die Erbschaftssteuer. Er macht sich damit den Standpunkt derer im Lande zu eigen, die sagen, dem Erben sei keine Leistung vorangegangen.

Darüber kann man streiten. Aber grundsätzlich ist das mit der Besteuerung von Einkommens- und Vermögenszusätzen bei mangelnder "entsprechender Leistung" gefährlich. Wer bestimmt das? Hierzulande könnte man locker eine Mehrheit für die überdurchschnittliche Besteuerung von Politikerleistungen finden. Schließlich macht es wenig Sinn, wenn der Bundespräsident eine einzelne zusätzliche Steuer heraushebt, statt die hohe Steuerbelastung gesamthaft zu betrachten. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 2.1.2015)