Der Schlüsselsatz in der von Irmgard Griss geleiteten Hypo-Kommission lautet: "Vor diesem Hintergrund kann die Verstaatlichung nicht als 'Notverstaatlichung' bezeichnet werden, denn sie war - zumindest in ihrer Ausgestaltung - keineswegs alternativlos."

Damit wollen die pensionierte Richterin und ihre Kollegen sinngemäß sagen: Vielleicht war die Verstaatlichung 2009 angesichts der Gefahr einer Kettenreaktion für das europäische Bankensystem doch eine Option; vielleicht haben die dramatischen nächtlichen Warnungen des damaligen Chefs der Europäischen Zentralbank, Jean-Claude Trichet, und von Angela Merkel doch einen realen Hintergrund gehabt; vielleicht war im heimischen Verhandlungsteam doch jemand, der einmal ein Buch über den Krach der Creditanstalt 1931 und die folgende Wirtschaftskrise gelesen hat. Aber das interessiert uns als Juristen jetzt nicht so. Wir schildern nur minutiös, wie deppert sich die Österreicher verhandlungstaktisch gegenüber den Bayern verhalten haben. Da sind wir auf sicherem Boden. Und daher war die Verstaatlichung unserer Meinung nach nicht alternativlos, "zumindest in ihrer Ausgestaltung".

So kann man das durchaus korrekt formulieren. Allerdings nur im engeren juristisch-politischen Sinn und ohne Berücksichtigung des größeren Hintergrunds - und medial zur Präsidentschaftskandidatin aufsteigen. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 30.12.2014)