Nairobi - Kenias Parlament hat bei einer chaotischen Sitzung ein umstrittenes neues Sicherheitsgesetz verabschiedet, das Aktivisten als Schritt auf dem Weg zu einem "Polizeistaat" sehen. Die Sitzung am Donnerstag musste mehrfach unterbrochen werden, weil Schlägereien zwischen Abgeordneten der Opposition und des Regierungslagers ausbrachen.

Erst am Nachmittag gelang es Parlamentspräsident Justin Muturi, die Abstimmung über das Gesetz zu beginnen, wobei er von der Opposition belagert, beschimpft und mit verschiedenen Gegenständen beworfen wurde.

Anschlagsserie

Das Gesetz ist nach Darstellung von Präsident Uhuru Kenyatta notwendig, um angesichts einer Zunahme von Anschlägen durch die somalische Al-Shabaab-Miliz die Sicherheit des Landes zu gewährleisten. "Es gibt nichts zu fürchten von diesem Gesetz, wenn Sie nicht in kriminelle Aktivitäten verwickelt sind", versicherte Kenyatta am Mittwoch. Der Präsident steht seit Monaten unter Druck, die Gewalt der Al-Shebaab-Miliz zu stoppen. Seit Juni wurden bei Angriffen der Islamisten im Norden und an der Küste mehr als 160 Menschen getötet.

Die Opposition sieht in dem Gesetz aber einen Angriff auf die Grundwerte. Die Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch und Amnesty International warnten vor einem Rückfall in die Zeiten des Polizeistaats von Daniel Arap Moi, der Kenia von 1978 bis 2002 mit harter Hand regierte. Am Mittwochabend mahnten auch neun europäische Länder in einer gemeinsamen Erklärung die Regierung, so wichtig die Stärkung der Sicherheit sei, dürfe sie nicht zulasten der Menschenrechte gehen.

Das Gesetz erlaubt es, Terrorverdächtige künftig 360 statt bisher 90 Tage in Untersuchungshaft zu halten. Zudem werden Haftstrafen erhöht und die Telefonüberwachung vereinfacht. Journalisten drohen künftig drei Jahre Haft, wenn sie Ermittlungen oder Operationen gegen den Terrorismus behindern oder wenn sie ohne Erlaubnis der Polizei Bilder von Terroropfern veröffentlichen. Der Oppositionsführer Moses Wetangula kündigte an, vor Gericht gegen das Gesetz vorzugehen, da dessen Inhalt sowie die Art seiner Verabschiedung verfassungswidrig seien. (APA, 18.12.2014)