Wien/Klagenfurt - FPÖ, Grüne und Neos haben eine Verfassungsklage gegen das Hypo-Sondergesetz präsentiert. Der sogenannte Drittelantrag geht an die Parlamentspräsidentschaft. Diese gibt die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof weiter, der sich dann mit dem "Antrag auf Gesetzesprüfung" befasst. Die Parteien wollen so eine Insolvenz der früheren Hypo ermöglichen, die im Verhältnis noch am billigsten käme. Würde das Hypo-Sondergesetz oder maßgebliche Teile des Gesetzeskonvoluts fallen, so die Intention der Parteien, müsse sich die Bundesregierung wieder mit einer Insolvenz der nunmehrigen Hypo-Abbaueinheit Heta beschäftigen.

Eine Insolvenz käme günstiger, da dann alle Gläubiger zur Kassa gebeten würden, sind sich FPÖ, Grüne und Neos einig. Dies aus deren Sicht ganz im Gegensatz zum momentan eingeschlagenen Weg, über einen totalen Schuldenschnitt bei landesbehafteten Nachranganleihen einige Gläubiger ganz zu schneiden und andere gänzlich unangetastet zu lassen. Und einer Insolvenz stehe eben die Abbaueinheit Heta entgegen.

Neues Insolvenzrecht für ein einzige Bank

Bei diesem Punkt hakt die Beschwerde, die einerseits auf den Schuldenschnitt abzielt und anderseits auf die Heta selbst, auch zu einem Gutteil ein. Probleme mit der Verhältnismäßigkeit und mit dem Gleichheitsgrundsatz werden geortet. Mit der Einrichutng der Heta über das Gesetz zur Schaffung der Abbaueinheit (GSA) im Rahmen des Hypo-Sondergesetzes werde etwa "eine neue vollkommen abweichende Insolvenzordnung für eine einzelne Bank geschaffen", sagte der Anwalt Walter Schwartz, der FPÖ, Neos und Grüne berät, am Donnerstag. Es werde "alles außer Kraft gesetzt, was an erprobten Standards für Konkurs- und Insolvenzverfahren über Jahrzehnte geschaffen wurde".

Zweiter großer Punkt der Verfassungsbeschwerde ist der Schuldenschnitt. Einerseits handle es sich dabei nur "um einen Tropfen auf dem heißen Stein". Andererseits sei dieser aus einigen Gründen nicht verfassungskonform. Vor allem würden einige Gläubiger voll getroffen und viele andere gänzlich ausgenommen. Weiters gebe es verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Erlöschungsbestimmung zu den Kärntner Landeshaftungen bei den Nachranganleihen von Bundesseite, so Schwartz.

"Die unbegründete Ungleichbehandlung verschiedener Gläubiger widerspricht nicht nur unserer Verfassung, sondern ist auch höchst ungerecht", sagte der freiheitliche Budgetsprecher Elmar Podgorschek unisono mit Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler und Neos-Finanzsprecher Rainer Hable. Dieser sprach von einem "unverfrorenen Eingriff ins Privateigentum". Kogler forderte eine "vernünftige und gerechte Lastentragung durch alle Gläubiger". Das Sondergesetz biete nur den Anschein, dass die Regierung handle.

Stärker als private Beschwerden

Die oppositionelle Verfassungsklage sei stärker als die zahlreichen ebenso eingebrachten privaten Beschwerden gegen das Hypo-Sondergesetz, betonte Hable. "Umfang und Angriffsrichtung sind viel breiter, als es bei privaten Beschwerden sein kann."

Kogler wies darauf hin, dass es jetzt noch Spielraum dafür gebe, Geld im Sinne der Steuerzahler zurückzuholen – "nach dem Serientotalversagen nahezu aller Verantwortungsträger". Das Sondergesetz diene den Regierungsparteien nur dazu, so zu tun, als ob gehandelt werde. Endlich müssten auch die Steuerzahler als Stakeholder im Milliardendesaster mit der früheren Hypo Alpe Adria gesehen werden, nicht nur Investoren.

Einig waren sich die drei Oppositionsvertreter auch darin, dass es sich beim Hypo-Sondergesetz nur um eine vermeintliche Budgetentlastung für die Republik und das Land Kärnten handle. Wirkliche Entlastung für die Steuerzahler bringe nur die Insolvenz. Im Übrigen gehe es beim Schuldenschnitt nicht um 890 Millionen Euro, wie die Regierung stets betonte. Es handle sich nur um 650 Millionen Euro, weil etwa 150 Millionen wegzurechnen seien, die im Portfolio der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung stünden, die nicht geschnitten werden kann. Insgesamt jedenfalls ist der Schnitt für die drei Parteien an sich nicht verfassungskonform und fällt zu klein aus.

Lob für Drittelantrag

Hable wurde für die ursprüngliche Idee zum Drittelantrag von Blau und Grün gelobt. Im Gegenzug streute er Kogler und Podgorschek Rosen und äußerte "Freude", dass ihre Parteien sich an der Beschwerde beteiligen. "Es ist kein selbstverständlicher Schritt, dass ein Gesetz aus dem Parlament heraus mit mehr als einem Drittel der Abgeordneten angefochten wird", sagte Hable. Man wolle gemeinsam "den maximalen Steuerzahlerschutz" erreichen, sagte Kogler. Die drei Parteien hoffen darauf, dass "die Reihe an sachlichen Argumenten" in der Beschwerde ab dem Frühsommer vom Verfassungsgerichtshof behandelt werde. Anwalt Schwartz: "Ich sehe gute Chancen, dass das Thema im Juni reinkommt." (APA, 18.12.2014)