Wien - Für die SPÖ, Greenpeace und zahlreiche andere Organisationen ist das ein gefundenes Fressen. Ausgerechnet rund um die Causa Meinl Bank muss sich die Republik erstmals vor einem internationalen Schiedsgericht verantworten. Tenor der Kritiker: Mit der Klage zeige sich, dass die nun in internationalen Abkommen wie TTIP (EU - USA) und Ceta (EU - Kanada) vorgesehenen Sonderklagsrechte überflüssig und schädlich seien.

Warum die neuerliche Aufregung? Die Eigentümerin der Meinl Bank, die Julius Meinl zuzurechnende Beleggingsmaatschappij Far East B.V., verklagt Österreich auf 200 Millionen Euro. Als Grund wird der Schaden angegeben, der durch die seit sieben Jahren andauernden Ermittlungen angerichtet worden sei.

Schiedsgericht am Zug

Diese Wertminderung klagt Beleggingsmaatschappij Far East vor einem internationalen Schiedsgericht nun ein. Und beruft sich dabei auf ein Investitionsschutzabkommen mit Malta. Bisher wurde die Meinl-Holding immer als niederländischer Briefkasten geführt. Kürzlich sei Beleggingsmaatschappij aber nach Malta übersiedelt, heißt es aus dem Umfeld der Gesellschaft. Zufall oder nicht? Die Mittelmeerinsel bietet ebenso wie die Niederlande höchst attraktive steuerliche Konditionen für Zwischengesellschaften.

Das Abkommen mit Malta ist eines von 62 bilateralen Übereinkünften zum Thema Investitionsschutz. Die Grünen fordern angesichts der Klage die Kündigung dieser Staatsverträge. Die Meinl-Klage zeige den ganzen Wahnsinn der Investitionsschutzabkommen, meint ihr Europaabgeordneter Michel Reimon.

SPÖ empört

Empört reagiert auch SP-Abgeordneter Christoph Matznetter. Hier werde versucht, "Investorenschutz für Spekulationsschutz zu missbrauchen". Immerhin gehe es in der Causa Meinl um den Verdacht des Betrugs, der Untreue und der Abgabenhinterziehung. Für Matznetter ist die Meinl-Klage ein klarer Beweis dafür, dass keinesfalls neue Sonderklagsrechte, wie sie etwa bei TTIP vorgesehen sind, abgeschlossen werden dürfen.

Pikant ist die Affäre auch, weil die Schiedsgerichte zuletzt für koalitionsinterne Streitereien gesorgt hatten. ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner hatte Bundeskanzler Werner Faymann für dessen zunehmend kritischere Haltung gerügt. Eines der Argumente des Vizekanzlers: Österreich sei noch nie im Rahmen von Investitionsschutzabkommen geklagt worden.

In der Angelegenheit selbst kommt es nun erst einmal zu Schlichtungsgesprächen, wie sie im Abkommen vorgesehen sind. Dieses regelt im Wesentlichen Entschädigungen im Falle der Verstaatlichung und sichert den Eigentümern den Transfer von Erträgen aus Investitionen oder die Rückzahlung von Darlehen zu.

Kritisiert wird dabei unter anderem, dass der Kläger bei der Zusammensetzung des Schiedsgerichts Einfluss nehmen kann. Dort seien oft Anwälte vertreten, die auf Aufträge von Unternehmen angewiesen seien, meint beispielsweise Greenpeace. (as, DER STANDARD, 18.12.2014)