Wien - Die angekündigte Anklage gegen fünf Meinl Bank-Vertreter wegen einer hohen Dividende stößt dort auf Unverständnis. Die Ausschüttung der 211 Mio. Euro-Dividende für das Geschäftsjahr 2008 sei rechtmäßig, denn es seien genug Rückstellungen für Anlegerklagen gebildet worden, betonte Bank-Vorstand Peter Weinzierl am Dienstag. Meinl Bank-Anwalt Georg Schima bezeichnete die Anklage als "absurd".

Die Jahresbilanz der Meinl Bank für 2008 sei völlig korrekt und vom Wirtschaftsprüfer testiert, unterstrich Weinzierl bei einer Pressekonferenz in Wien. Die Meinl Bank AG habe im Jahresabschluss - nach Berücksichtigung sämtlicher für Anlegeransprüche erforderlichen Risikovorsorgen - einen Bilanzgewinn von rund 225 Mio. Euro ausgewiesen. Auf Wunsch der Aktionäre sei der Gewinn in Form einer Sachdividende in Höhe von 211 Mio. Euro ausgeschüttet worden.

Bar- und Sachdividende

Aufhorchen ließ Weinzierl mit der Aussage, er selber als Vorstand hätte sich damals dafür ausgesprochen, das Geld in der Bank zu lassen. Abweichend vom Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats habe allerdings am 5. Februar 2009 die Hauptversammlung die Ausschüttung der Sachdividende beschlossen. Auf die Frage, ob also Julius Meinl schuld sei, konterte Weinzierl, "Meinl ist nicht Aktionär". Laut Firmenbuch ist die niederländische Gesellschaft B.V. Belegging-Maatschappij "Far East" zu 99,99 Prozent Eigentümerin der Meinl Bank, sie wird Julius Meinl V. zugerechnet.

Laut Angaben der Meinl Bank hätte laut Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats der Gewinn einbehalten werden sollen. Bei Ausschüttung einer Bardividende hätte die Meinl Bank AG nämlich die maßgebenden Großveranlagungsgrenzen überschritten. Die Aktionäre hätten aber den Gewinn in Form einer Sachdividende haben wollen, dadurch sei dieses Problem vermieden worden, weil mit dem Gewinn gleichzeitig auch die Großveranlagung an die Aktionäre ausgekehrt worden sei.

Rückstellungen fast 50 Prozent

Weinzierl betonte, dass der bei der Hauptversammlung anwesende Staatskommissär - der mittlerweile verstorben ist, Anm. - keinen Einspruch erhoben habe. Dieser habe sich sogar zustimmend zum Beschluss geäußert. Auch die Finanzmarktaufsicht (FMA), die aufsichtsrechtliche Möglichkeiten gehabt hätte, die Gewinnausschüttung zu untersagen, habe diese nicht ergriffen. Angesprochen auf die Kritik der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) an der hohen Dividende sagte Weinzierl, die OeNB habe selber früher erklärt, dass die Bewertung von Klagsrisiken schwer sei.

Anwalt Schima verwies auf die 2008 gebildeten Rückstellungen, die "fast 50 Prozent" der damals bekannten Klagen und Klagsandrohungen umfasst hätten. Die Bank habe 10 Mio. Euro rückgestellt, die damals vorliegenden Klagsrisiken hätten 22,5 Mio. Euro betragen. Mit dieser Risikovorsorge seien die Pflichten übererfüllt worden, so der Anwalt. "Das war keine Sonderdividende, sondern eine ganz normale Dividende." Mit Zustimmung der gemeinsamen Muttergesellschaft sei die Dividende an beide Aktionäre ausgeschüttet worden.

Der Sachverhalt sei auch nicht vergleichbar mit dem Libro-Verfahren, wo der Oberste Gerichtshof (OGH) Untreue durch Ausschüttung einer Sonderdividende konstatiert hatte. Dort wäre der Jahresabschluss falsch gewesen, bei der Meinl Bank aber richtig, betonte Schima: "Gesellschaftsrechtlich und strafrechtlich ist der Jahresabschluss nicht anfechtbar". Es sei daher "völlig absurd", aus der Meinl-Dividende Untreue abzuleiten.

"Echter Holler"

Weinzierl übt erneut scharfe Kritik an der Justiz, insbesondere an der Staatsanwaltschaft: Diese verfolge und diskriminiere die Meinl Bank nun seit sieben Jahren. Diese "Belästigung" gehe immer weiter, klagte er. So ein Vorgehen sei "historisch zuletzt vor 70 Jahren" passiert.

Schima verwies darauf, dass im Ministerium Uneinigkeit herrschte, ob nun eine Anklage erhoben werden solle oder nicht. Der Leiter der Strafrechtssektion, Christian Pilnacek, war offenbar gegen eine Anklage, der damit befasste Weisenrat allerdings hat empfohlen, den von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Vorhabensbericht für eine Anklage zu genehmigen. Warum der Weisenrat überhaupt befasst wurde versteht Schima nicht, denn Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) sei in dieser Causa ja nicht persönlich involviert. Direkte Kritik am Weisenrat will Schima nicht erheben, allerdings seien die drei Juristen keine Bilanzrechtsexperten. Die Anklage sei "ein echter Holler".

Anwalt: 46 Rechtsbrüche

Die angekündigte Anklage gegen Julius Meinl, Weinzierl, Bank-Vorstand Günter Weiß und zwei weitere Bank-Verantwortliche wird vermutlich von seiten der Meinl Bank beeinsprucht. Auch eine Amtshaftungsklage wird vorbereitet. Genauere Angaben über die nächsten rechtlichen Schritte wurden heute nicht gemacht. Bisher seien 46 Rechtsbrüche zulasten von Meinl festgestellt worden, so der Anwalt.

Die zahlreichen Einsprüche, Beschwerden und Klagen, die seitens der Meinl Bank bisher erhoben wurden, hätten das Verfahren nicht verzögert, sondern es sei das Recht jedes Beschuldigten sich zu wehren. Unverständlich ist für den Anwalt, dass die Schadenersatzklage gegen den 2009 abberufenen Gutachter heuer in letzter Instanz abgewiesen wurde. Die Meinl Bank forderte vom Ex-Gutachter 10 Mio. Euro Schadenersatz, nach fünfjährigem Verfahren war sie mit der Klage abgeblitzt. (APA, 16.12.2014)