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Julius Meinl (links) und der frühere MEL-Pressesprecher Francis Lustig haben jede Menge Ärger. Die Staatsanwaltschaft hat - nicht rechtskräftig - Anklage erhoben.

Foto: ap/Ronald Zak

Wien - Die Justiz erhöht das Tempo in der Causa Meinl. Neben der offenbar vom Weisenrat des Justizministers genehmigten Anklage von Julius Meinl und anderen Personen wegen der Ausschüttung einer Sonderdividende wurden nun auch die Ermittlungen in einem verwandten Fall abgeschlossen: Wie eine Sprecherin des Landesgerichts Wien bestätigt, sind Anklagen gegen zwei frühere Meinl-Manager und zwei Steuerberater eingebracht worden. Es geht um Untreue, gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung und um Vergehen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

Die Staatsanwaltschaft Wien deckte im Zuge des Zertifikaterückkaufs durch Meinl European Land vor mittlerweile sieben Jahren auch hohe Provisionsflüsse auf. Dabei rückten der frühere Kapital&Wert- und Cosmos-Manager Francis Lustig sowie Johann Mantler ins Visier der Ermittler. Sie sollen ab 2002 Provisionen im Volumen von 48 Millionen Euro über gemeinsam gehaltene Gesellschaften von der Meinl Bank Antigua und einer Meinl-Immobilienfirma in Jersey erhalten haben. Mantler für die Akquirierung von Immobilienprojekten, Lustig für die Platzierung von MEL-Zertifikaten via Meinl Success.

Doch das ist nur die Vorgeschichte, beanstandet wird nämlich die weitere Verwendung der Gelder. Sie wurden an liechtensteinische Stiftungen ausgeschüttet, die wiederum in Gewinnscheine von Mantler-Lustig-Firmen wie "Flavius", "Proventus" und "Firmus" investierten. Die Staatsanwaltschaft erachtet die Konstruktion nicht nur als missbräuchliche Steuergestaltung und leitet gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung ab; sie wirft den Beschuldigten auch Untreue bzw. Beitrag zur Untreue vor. In den Fängen der Justiz ist damit auch TPA-Gründer Gerhard Nidetzky und eine weitere Steuerberaterin.

Nidetzky, der auch als Aufsichtsvorsitzender von Unicef fungiert, weist die Vorwürfe zurück und hat nach eigenen Angaben Einspruch gegen die Anklage erhoben, die somit nicht rechtskräftig ist. Dem Vernehmen nach urgieren die involvierten Steuerberater, dass der Fall samt bereits verhängter Steuernachzahlung erst vom Verwaltungsgerichtshof entschieden wird. Auch Mantler und Lustig bestreiten die Vorwürfe und haben die Anklage beeinsprucht, wie ihr Rechtsvertreter Herbert Eichenseder erklärt.

Ähnlich wie die Manager der Meinl-Bank fühlen sich auch die jetzt Beschuldigten der Willkür von Justiz und Finanzbehörden ausgesetzt, wie es in Justizkreisen heißt. Trotz jahrelanger Beschattung und Telefonüberwachung hätten die Ermittler nichts gefunden und versuchten nun Untreue zu konstruieren, obwohl kein Schaden entstanden sei.

Die Behörden interessieren sich auch für einige Aspekte in der MEL-Causa. Aus den Einvernahmeprotokollen erschließt sich, dass die liechtensteinischen Stiftungen namens Menosa und Tecano vor dem Börsengang der MEL Aktien zum Kurs von fünf Euro kauften. An der Börse notierte der Immobilienentwickler dann kurz darauf mit elf Euro. Angeboten worden sei die Transaktion von Julius Meinl, sagte Lustig in seiner Einvernahme. "Es war gedacht als eine Art Vorausbonus, um die Leute an die Firma zu binden." Dennoch gab es keine Behaltefrist, weshalb die Papiere ein oder zwei Jahre später wieder via Meinl Bank verkauft worden seien. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 16.12.2014)