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Der Rechnungshof kritisiert die vielen Sozialleistungen, die die Oesterreichische Nationalbank bezahlt.

Foto: Reuters / Leonhard Foeger

Wien – Der Rechnungshof hat bei seiner Prüfung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) ein Steuerproblem ausgegraben. Die OeNB hat verabsäumt zu prüfen, ob jene Dienstnehmer und Pensionisten, die in OeNB-eigenen Wohnungen leben, das als Sachbezug versteuern müssen. Das erschließt sich aus dem Rohbericht des Rechnungshofs, der gegebenenfalls "Korrekturmaßnahmen" empfiehlt. Die Prüfer haben ausgerechnet, dass es in Summe um 4,2 Millionen Euro gehen könnte. Die OeNB hat sofort eine steuerrechtliche Prüfung eingeleitet, ihre ersten Berechnungen hätten aber ergeben, dass die 4,2 Mio. Euro "jedenfalls weit überhöht" sind, heißt es in der Stellungnahme des Direktoriums an die Prüfer. Stichwort günstige Bankwohnungen: Sie allesamt wurden vor 14 Tagen verkauft.

Leistungen im Visier

Geprüft hat der Rechnungshof auch die Sozialleistungen der OeNB, er kritisiert sie harsch. Zum Teil empfiehlt er soziale Staffelungen, zum Teil stellt er die Leistungen ganz infrage.

Das OeNB-Direktorium lässt die Goodies der Notenbanker aber sowieso schon seit längerem durchforsten; man wolle das derzeitige System "unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher, rechtlicher, geschäfts- sowie sozialpolitischer Gesichtspunkte nachhaltig weiterentwickeln", teilt das Direktorium dem Rechnungshof mit. Es soll eine neue Betriebsvereinbarung erarbeitet werden – der Betriebsrat ist jedoch nicht gerade Feuer und Flamme für Änderungen. An Leistungen, die Gehaltsbestandteile sind, will allerdings auch das Direktorium nicht rütteln, dafür sehe man "weder Bedarf noch Möglichkeit". Zu solchen Leistungen zählt zum Beispiel die Familienzulage, die um die 200 Euro je Kind beträgt.

Überblick fehlt

Ganz generell vermissen die Prüfer einen aktualisierten Überblick zu Art und Höhe der Leistungen sowie über die Anspruchsberechtigten; selbigen will die OeNB durch die neue Betriebsvereinbarung herstellen. Sehr kritisch sehen die Prüfer, wie berichtet, nicht nur den Sportverein ESV, sondern auch die "Subventionierung des Betriebssports in den Zweiganstalten". Auch der Subventionierung von Urlaubsquartieren, Zuschüssen zu "kulturellen Belangen", zur Krankenzusatzversicherung, Sozialservice und zu Kinderbetreuungskosten und zu "erhöhten Fahrtkosten" stehen die Prüfer kritisch gegenüber. Diese Leistungen werden in der OeNB auch schon geprüft. Ganz abschaffen soll die OeNB laut Rechnungshof die temperaturunabhängige "Hitzeregelung": eine Zeitgutschrift von vier Stunden am 1. Juli jeden Jahres.

Bei Geburts- und Heiratsbeihilfe sowie Karenzzuschüssen (der Rechnungshof empfiehlt die soziale Staffelung) ist die OeNB nicht zu Änderungen bereit, all das diene der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sei zudem branchenüblich. Der Zuschuss zum Karenzgeld, der zwei Jahre lang gewährt wird, dürfte aber auf ein Jahr reduziert werden.

Mit seiner Kritik an den beiden Sparvereinen (die Prüfer stellen deren Existenzberechtigung in frage) bläst der Rechnungshof dagegen Wind in die Segel der Notenbankspitze. Ihr sind die zwei Sparvereine (es gibt einen SPÖ-nahen und einen ÖVP-nahen, die Nationalbank stellt Raum und Personal zur Verfügung) seit langem ein Dorn im Auge. So einfach zusperren kann man die zwei Sparvereine aber nicht: Sie sind zum Volksbankensektor gehörende, selbstständige Genossenschaftsbanken; die Notenbanker bekommen dort günstige Kredite und gute Zinsen für ihre Sparleinlagen. Zu erwarten ist ein Kompromiss und eine Lösung mit einem gewissen zeitlichen Puffer. Denn: Einen Run auf die zwei Banken in der Notenbank möchte man verhindern. (Renate Graber, DER STANDARD, 15.12.2014)