Das deutsche Nachrichtenmagazin "Spiegel" wehrt sich gegen Vorwürfe, seine Leser über die Authentizität eines Dokuments zur mutmaßlichen Überwachung eines Handys von Kanzlerin Angela Merkel getäuscht zu haben.

Kein authentisches NSA-Dokument

Das Dokument, in dem sich die Hinweise zur Überwachung finden, sei laut Generalbundesanwalt Harald Range kein authentischer Fernmeldeaufklärungsauftrag der NSA. Stattdessen habe es "ein 'Spiegel'-Redakteur selbst hergestellt - laut seinen Angaben auf der Grundlage eines in Augenschein genommenen Dokuments der NSA", sagte Range. Das Magazin habe sich geweigert weitere Frage dazu zu beantworten. Der Verdacht der Überwachung habe sich nicht erhärtet.

Abschrift zur Prüfung vorgelegt

Der "Spiegel" erklärt, dass man vor der Berichterstattung Zugang zu Informationen aus einer NSA-Datenbank gehabt habe, die daraus übernommen wurden. "Die Redaktion hat dem Bundeskanzleramt diese Abschrift zur Prüfung vorgelegt - und zwar mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich dabei nicht um einen Originalauszug, sondern um eine Abschrift handelt. Sämtliche dem Bundeskanzleramt vorgelegten Informationen stammen aus diesem Eintrag in der NSA-Datenbank." Eigene Informationen seien nicht hinzugefügt worden, erklärte das Magazin. Die Redaktion habe die Abschrift auch nicht als Originaldokument bezeichnet oder die Abschrift als Dokument abgedruckt. (Reuters/red, derStandard.at, 12.11.2014)