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Foto: APA/Ralf Hirschberger

Wien - Der Ministerrat hat heute, Mittwoch, das neue Fortpflanzungsmedizin-Gesetz beschlossen - und zwar in leicht modifizierter Form. An den wesentlichen Neuerungen wird nicht gerüttelt. Es ist dies u.a. die Öffnung von Invitro-Fertilisation (IVF) auch für lesbische Paare. Auch heterosexuellen Paaren soll die Samenspende leichter zugänglich gemacht werden. Die Eizellenspende wird erlaubt, ebenso die Samenspende Dritter bei der In-vitro-Fertilisation. Bei dieser Methode soll es die Möglichkeit geben, etwaige erblich bedingte Risiken mittels Präimplantationsdiagnostik (PID) feststellen zu lassen. Österreich passe sich damit internationalen Standards an und folge den Empfehlungen der Bioethikkommission, erklärte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) im Anschluss an den Ministerrat im Pressefoyer.

Nicht ohne Verdacht

Der Punkt der Präimplantationsdiagnostik wurde im Begutachtungsverfahren am stärksten kritisiert. Die Regierung will diese kritischen Stellungnahmen jetzt berücksichtigen und die Möglichkeit der PID nur nach drei erfolglosen Versuchen zulassen. Justizminister Wolfgang Brandstätter (ÖVP) erklärte im "Ö1-Morgenjournal": "Alle Argumente, man würde ohne Verdacht auf Erbkrankheiten untersuchen, sind einfach völlig überzogen."

Und noch etwas wurde ergänzt: So soll es künftig auch eine Elternberatung über das Recht des Kindes geben, seine genetische Herkunft zu erfahren. Außerdem müssen Spender von Samen und Eizellen älter als 18 Jahre sein. Ebenfalls neu: Der Strafrahmen für Verstöße gegen das neue Gesetz wurde auf bis zu 50.000 Euro angehoben.

In der ÖVP seien die geplanten Änderungen "nicht unumstritten", ethische Fragen wurden unter den Abgeordneten intensiv diskutiert, erklärte ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner. Er trage das Thema jedoch mit, da es eine klare Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) gebe. Er verwies auch auf die Einschränkungen bei der PID und zeigte sich erfreut über den zeitgerechten und international vergleichbaren Entwurf.

Nach dem heutigen Ministerratsbeschluss soll der Gesetzesentwurf am 17. Dezember im Gesundheitsausschuss behandelt werden. Der Nationalratsbeschluss wird im neuen Jahr erfolgen. In Kraft treten soll die Novelle Anfang Februar 2015. (APA/red, 10.12.2014)