Wien - Sind Schenkungen an Bundesmuseen Eigentum der jeweiligen Institution oder sind sie wie das übrige Sammlungsgut Bundeseigentum? Das Bundesmuseen-Gesetz sowie eine 2005 erlassene Bilanzierungsrichtlinie für Bundesmuseen lassen die Thematik offen. Der Rechnungshof empfahl 2010 eine Änderung der Richtlinie. Eine Gesetzesnovelle soll nun endlich Klarheit schaffen: zugunsten der Museen.

Der politische Wille sei, auch Schenkungen zu ermöglichen, die explizit einem bestimmten Museum zugedacht seien, sagte Matthias Euler-Rolle, Sprecher von Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ), am Dienstag über die in Vorbereitung befindliche Klarstellung, die Anfang des Jahres 2015 beschlossen werden soll. Schon die Ausgliederung hatte es den Museen grundsätzlich ermöglicht, Eigentum zu erwerben.

Die geltende Bilanzierungsrichtlinie sehe vor, dass entgeltlich erworbenes Sammlungsgut als Bundeseigentum anzusehen sei, erläuterte Stefan Wagner, Leiter von Finanzwesen und Betrieb im Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (mumok). Bei Schenkungen gäbe es hingegen sehr wohl privatrechtliche Vertragsklauseln, wonach die Kunstwerke explizit an ein bestimmtes Museum gingen. Als Bundeseigentum wäre der weitere Verbleib im betreffenden Museum nicht gesichert, da der Bund frei über sein Eigentum verfügen dürfe.

Gesetzliche Klarstellung

Mit der gesetzlichen Klarstellung sollen auch bilanztechnische Fragen geklärt werden. "Das Mumok hat ein bilanztechnisches Problem", titelte Thomas Trenkler einen am Montag in seinem Blog geposteten Beitrag unter Verweis auf in der mumok-Bilanz ausgewiesene Schenkungen. "Es gibt kein bilanztechnisches Problem", versicherte Wagner, Stellvertreter von mumok-Direktorin Karola Kraus, im Gespräch mit der APA. "Alles ist absolut korrekt."

Bei einer RH-Querschnittsüberprüfung einiger Museen hatte in den Jahren 2006-2008 nur das Belvedere kein eigenes Sammlungsvermögen ausgewiesen, das KHM (2008: 920.000 Euro), die Albertina (2008: 6,5 Mio. Euro) und das Technische Museum (2008: 415.000 Euro) jedoch sehr wohl. Auch im mumok werden explizite Schenkungen an das Haus in die Bilanz aufgenommen, für 2013 betrage dieser Wert 3,8 Mio. Euro, sagte Wagner.

Man habe es geschafft, das Eigenkapital zu erhöhen, so Wagner weiter. Dieses betrage per Ende 2013 4,6 Mio. Euro, da zu den 3,8 Mio. an eigenem Sammlungswert (der sich 2014 um weitere 800.000 Euro erhöht habe) und 145.000 Euro Einlage des Bundes eine auf 715.000 Euro gesteigerte Deckungsvorsorge komme.

Falls weiterhin die Basisabgeltung des Bundes nicht valorisiert werde, sei allerdings damit zu rechnen, dass diese Deckungsvorsorge Ende 2016, Anfang 2017 aufgebraucht sein werde. "Dann kriegen wir einen Problem." Ebenfalls problematisch könnte sich auf Dauer der Aufbau eines im Eigentum des Museums stehenden Sammlungsteils erweisen: Nur für das Sammlungsgut des Bundes gilt das Prinzip der Nichtversicherung.

Künftige Doppelspitze

Die wissenschaftliche und die erstmals ausgeschriebene kaufmännische Geschäftsführung des mumok sind ab dem 1. Oktober 2015 neu zu besetzen. Karola Kraus hat sich am Montag einem Hearing internationaler Experten gestellt, Wagner hat sich für den kaufmännischen Chef-Posten dagegen nicht beworben. Er sei mit seinem jetzigen Posten zufrieden und habe auch nichts dagegen, künftig einen weiteren Vorgesetzten zu bekommen: "Vom Vier-Augen-Prinzip in der Geschäftsführung her ist das eine sinnvolle Sache." Und was sagt Karola Kraus zu der künftigen Doppelspitze? "Das ist dann positiv, wenn sich beide menschlich gut verstehen. Dann kann das sehr entlastend sein." (APA, 2.12.2014)